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A0079/06: Schülerbeförderung für Gymnasiasten

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Schülerbeförderung innerhalb der Stadt Magdeburg auch für Schülerinnen und Schüler der Gymnasialstufe ab Klasse 11 bis zum Abitur künftig zu günstigeren Tarifen bzw. kostenfrei anzubieten. 

04.05.06 – von Alfred Westphal –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Schülerbeförderung innerhalb der Stadt Magdeburg auch für Schülerinnen und Schüler der Gymnasialstufe ab Klasse 11 bis zum Abitur künftig zu günstigeren Tarifen bzw. kostenfrei anzubieten.
Zu diesem Zweck sind alternativ zu prüfen, inwieweit:

  1. analog der Verfahrensweise zum Semesterticket für Studenten der Uni Magdeburg, der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) und der Hochschule Harz eine entsprechende Regelung für diese Schülergruppe (ab Klassenstufe 11) möglich wäre.
  2. die Satzung über die Schülerbeförderung der Landeshauptstadt Magdeburg dahingehend zu überarbeiten ist, dass auch Schülerinnen und Schüler der Gymnasialstufe (ab Klassenstufe 11) in der LH Magdeburg Anspruch auf kostenfreie bzw. kostenreduzierte Schülerbeförderung haben.

Die Ergebnisse der Prüfung beider Punkte und der diesbezüglich zu erarbeitenden Stellungnahme sind in den Ausschüssen Bildung, Schule und Sport (BSS) und Finanzen und Grundstücksverkehr (F/G) vorzustellen.


Begründung:

Gemäß der aktuell gültigen Satzung über die Schülerbeförderung der Landeshauptstadt Magdeburg, beschlossen in seiner Sitzung am 08. 07.1999 (Beschluss-Nr. 014-1(III)99), werden die Kosten für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen 7. bis einschließlich 10. Schuljahrgang (lt. § 3 Mindestentfernung Absatz 1 b) von der Stadt Magdeburg getragen. Gleiches gilt auch für die Berufsschüler (siehe § 3 Absatz 1 c) und d)). Die Übernahme der Kosten durch die Stadt erfolgt unter der Maßgabe, dass in der Satzung festgelegte Mindestentfernungen als Voraussetzung vorliegt. Für Schülerinnen und Schüler der Gymnasialstufe bis zum Abitur (ab Klassestufe 11) gelten die Bestimmungen dieser Satzung bislang nicht.

Die gültige Tarifinformation der MVB (Stand: 01.02.2005) sieht für Schüler verschiedene Möglichkeiten vor. Die derzeit günstigste Variante dabei ist die ermäßigte Monatskarte zum Preis von 27,- Euro.

Daraus ergibt sich eine Ungleichbehandlung von Schülerinnen und Schülern verschiedener Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen sowie Klassenstufen. Diese soll mit dem vorliegenden Antrag aufgehoben werden.

Ein Teil der aus der Beschlussfassung zu den beiden Punkten dieses Antrages resultierenden Mehrkosten wäre allein dadurch ausgleichbar, dass durch die zurückgehenden Schülerzahlen innerhalb der geförderten Klassenstufen 7.-10. eine immer kleiner werdende Zahl von Schülern vom diesem Angebot der Stadt Gebrauch gemacht hat.

Vorläufige Ergebnisse:

Verweis in die Fachausschüsse Bildung, Schule und Sport (BSS) sowie Finanzen und Grundstücksverkehr (F/G)

Wiedervorlage:

Ergebnis:

nach Beratung in den zuständigen Fachausschüssen abgelehnt

 

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