26.03.26 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
1. Bei der Straßenverkehrsbehörde gemäß StVO §45 Absatz (1j) einen Antrag auf die Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf dem Kümmelsberg, im Bereich der
Kreuzung zur REWE-Filiale, zu stellen.Mehr…
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