26.02.26 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
1. bei der Straßenverkehrsbehörde gemäß StVO §45 Absatz (1j) einen Antrag auf die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zeichen 350, inkl. Bodenmarkierung Zeichen
293) auf der Witzlebenstraße auf Höhe der dort bereits früher installierten Behelfsampel zwischen Supermarkt und Grundschule zu stellen. Mehr…
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Angenommen! | Antrag | Verkehr