Menü
23.01.25 –
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Stadtrat als Vertretung gemäß § 45 Absatz 6 Satz 2 KVG LSA Akteneinsicht in alle Vorgänge und Unterlagen der Stadtverwaltung als auch der städtischen Eigenbetriebe und der Unternehmen mit städtischer Beteiligung (Weihnachtsmarkt GmbH) zur Genehmigung und Durchführung... mehr
Kategorie