22.01.26 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, bei der Straßenverkehrsbehörde gemäß StVO §45 Absatz (1j) einen Antrag auf die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zeichen 350 inkl. Bodenmarkierung Zeichen 293) auf der Herrenkrugstraße, zwischen Haltestelle und Campuseingang, zu stellen. Mehr…
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Abgelehnt! | Antrag | Verkehr