DS0539/23/2 Feststellungsbeschluss zur mittelfristigen SEPL der allgemeinbildenden Schulen bis zum Zielplanjahr 2026/27

18.01.24 –

Der Stadtrat möge beschließen:
Der Punkt 10. des Beschlussvorschlages wird zurückgestellt.
Begründung:
Aktuell erfolgen umfangreiche Maßnahmen in Bezug auf die schrittweise Herrichtung im
Editha-Gymnasium im Lorenzweg 81 (siehe Punkt 11.) und die damit verbundene Anpassung
an weitere Bedarfe.
Außerdem gibt es offenbar auch im Landtag Diskussionen darüber, ob die Zulassung zum
Gymnasium weiterhin eine reine Elternentscheidung bleiben soll.

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Kategorie

Antrag