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22.06.23 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 489-6.1
"Ökologische Solarvernetzung (ÖkoSoVer)" sowie Aufstellung der
Flächennutzungsplanänderung "Ökologische Solarvernetzung" im Parallelverfahren gemäß §
8 Abs. 3 BauGB wird wie folgt geändert (neu fett / Streichung):
5. Die Oberbürgermeisterin wird durch den Stadtrat beauftragt LINK