A0252/23 Rückübertragung der Erbringung von BuT- Leistungen zurück ins Jobcenter

16.11.23 –

Der Stadtrat möge beschließen: Die Oberbürgermeisterin wird aufgefordert zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen die Erbringung von BuT-Leistungen (Bildung und Teilhabe) für leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach § 28 SGB II vom Sozial- und Wohnungsamt wieder an das Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg zurückübertragen werden kann. Mehr

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Antrag