DS0410/21/10 Haushaltsplan 2022 - Parkgebührenordnung anpassen

Ab dem 1. März 2022 wird die Parkgebührenordnung in der Landeshauptstadt Magdeburg angepasst. ...

06.12.21 –

Der Stadtrat beschließt:
Ab dem 1. März 2022 wird die Parkgebührenordnung in der Landeshauptstadt Magdeburg angepasst.
Die blaue Parkzone soll auf folgende Parkplätze in der Innenstadt ausgeweitet werden: Johanniskirche, Brandenburger Straße, Weitlingstraße, Max-Otten-Straße, Große Steinernetischstraße, Margarethenstraße, Bahnhofstraße, Harnackstraße/ Sternstraße, Elbeschwimmhalle, Virchowstraße, Erzbergerstraße.


Begründung:
In der direkten Magdeburger Innenstadt sollten alle kommunalen Parkplätze im Sinne der Gleichberechtigung dieselbe Parkzonenkategorie aufweisen.
Es wird zur nächsten Landtagssitzung einen Antrag zur Aufhebung des Parkgebührendeckels geben. Solange der Landtag dies nicht beschließt, bleibt die Parkgebührenordnung die einzige Möglichkeit als Kommune über die eigenen Parkplatzanlagen zu verfügen und steuernd einzugreifen.
Angesichts der angestrebten Verbesserung des ÖPNV sowie des Rad- und Fußgänger*innenverkehrs ergibt sich die zwingende Notwendigkeit die Bevorzugung des PKW-Verkehrs zu beenden.
Die Erhöhung der Parkgebühren in einigen Teilen der Innenstadt wären auch ein sehr gutes umweltwirksames Steuerungsinstrument. In Zeiten eines engen Corona-Haushalts können so auch zusätzliche Einnahmen generiert werden.

 

Madeleine Linke         Olaf Meister
Fraktionsvorsitzende   Fraktionsvorsitzender

 

Vorläufiges Ergebnis:

 

Wiedervorlage:

 

Ergebnis:

Stadtrat 06.12.2021: abgelehnt

Kategorie

Antrag | Verkehr | Wirtschaft