A0030/20: Ausstellungsvergütungen für bildende Künstler*innen

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Ausstellungsvergütung für professionelle bildendende Künstler*innen in kommunalen Einrichtungen einzuführen. Dazu ist eine Richtlinie bis Ende September 2020 zu erarbeiten. Hierbei sind folgende Dinge zu berücksichtigen...

05.02.20 –

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Ausstellungsvergütung für professionelle bildendende Künstler*innen in kommunalen Einrichtungen einzuführen. Dazu ist eine Richtlinie bis Ende September 2020 zu erarbeiten. Hierbei sind folgende Dinge zu berücksichtigen:

    • Nachzuweisende Kriterien der Professionalität können sein:
      • Abschluss eines Studiums an einer künstlerischen Hochschule oder
      • professionelle Ausstellungs- oder Publikationstätigkeit oder eine qualifizierte künst-lerische Praxis oder
      • Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder
      • Mitgliedschaft in einem der Landesverbände des Bundesverbandes Bildender Künstler*innen
    • Einzelausstellung (1-2 Künstler*innen): Die Ausstellungsvergütung beträgt 125 Euro pro Künstler*in pro Woche.
    • Gruppenausstellungen (ab 3 und mehr Künstler*innen): Die Ausstellungsvergütung beträgt 150 Euro pro Woche und verteilt sich auf die Anzahl der Künstler*innen.
      Bedingung ist jedoch, dass jede/r Künstler*in eine Ausstellungsvergütung von mindestens 50 Euro pro Woche erhält. Daher erhöht sich im Bedarfsfall der Gesamtbetrag der Ausstellungsvergütung entsprechend.
    • Alle Beträge gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Im Haushaltsplan wird ab 2021 ein neues Produkt "Ausstellungsvergütung bildende Künstler*innen" aufgenommen. Ab dem Jahr 2021 wird ein jährlicher Ansatz in Höhe von 10.000 Euro in den Haushalt eingestellt.
  3. Die Ausstellungsvergütung für bildende Künstler*innen wird in die Fachförderrichtlinie KULTUR aufgenommen. Die Richtlinie ist dahingehend zu überarbeiten.

Der Antrag ist in den Kulturausschuss zu überweisen.

Begründung:

Bildende Künstler*innen leisten einen substanziellen Beitrag für den Ruf, den Magdeburg als Stadt und Standort der Kunst mittlerweile genießt. Ihre Leistungen bleiben aber in erheblichem Umfang bislang unbezahlt. Während andere Urheber von Kunstwerken, ob in der darstellenden Kunst, der Musik oder Literatur für die Inanspruchnahme ihrer Leistungen selbstverständlich bezahlt werden, ist dies bei Bildenden Künstler*innen vielfach nicht der Fall. Stellen sie ihre Kunstwerke der Öffentlichkeit in Ausstellungen zur Verfügung, bleibt die Leistung bislang in vielen Fällen unbezahlt. Genau das soll durch den Antrag geändert werden.

Madeleine Linke
Vorsitzende Fraktion Grüne/future!

Olaf Meister
Vorsitzender Fraktion Grüne/future!

Julia Mayer-Buch
Stadträtin

Stephan Bublitz
Stadtrat

Vorläufiges Ergebnis: 20.02.2020 Ausschussüberweisung

Wiedervorlage:

Ergebnis:

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung

Kategorie

Antrag | Kultur | Stadtentwicklung | Stellungnahme | Vorläufiges Ergebnis!