DS0365/19/3: HH 2020 - Kompensation von Dienstreisen

Ab dem Haushaltsjahr 2020 10 T€ in den Haushalt zur CO2-Kompensation von Dienstreisen, die über die Landesgrenzen Sachsen-Anhalts gehen, einzustellen. Hierbei sind Dienstreisen mit dem Flugzeug explizit eingeschlossen...

26.11.19 –

Der Stadtrat beschließt,

ab dem Haushaltsjahr 2020 10 T€ in den Haushalt zur CO2-Kompensation von Dienstreisen, die über die Landesgrenzen Sachsen-Anhalts gehen, einzustellen. Hierbei sind Dienstreisen mit dem Flugzeug explizit eingeschlossen.

Begründung:

Der Stadtrat hat mit DS0367/17 den Masterplan 100% Klimaschutz beschlossen. Die Maßnahme C 2.3 im Handlungsfeld Mobilität sieht bis zum Jahr 2020 die Realisierung der CO2-Kompensation bei allen Dienstreisen vor, wenn diese nicht vermieden werden können.

Da derzeit eine Erfassung jeder einzelnen kurzen Dienstreisen innerhalb der Stadt nicht im Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen, wird sich auf Dienstreisen über längere Distanzen beschränkt.

Eine Ausführliche Beschreibung zur Kompensation liefert das Umweltbundesamt (UBA) unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/freiwillige-co2-kompensation.

Eine Kompensation kann auch über Projekte von Drittanbietern erfolgen.

Die Finanzierung stammt aus vermiedenen Klimawandelfolgekosten und der Verminderungen von Dienstreisen aufgrund von gefördertem Umweltbewusstsein und zusätzlichen Kostenabwägungen.

 

 

Madeleine Linke, Fraktionsvorsitzende, Fraktion GRÜNE/future!

Olaf Meister, Fraktionsvorsitzender, Fraktion GRÜNE/future!

Jenny Schulz, Fraktionsvorsitzende, Fraktion DIE LINKE

Burkhard Moll, Fraktionsvorsitzender, Fraktion Tierschutzpartei/BfM

 

Vorläufiges Ergebnis:

abgelehnt

Wiedervorlage:

Ergebnis:

09.12.19 Stadtratssitzung
Beschluss

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Haushalt | interfraktionell | Klimaschutz