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06.09.19 –
Der Stadtrat möge beschließe:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Verfahren der E-Petition so zu überarbeiten, dass ein Beitritt dritter Personen zu einer Petition möglich ist, soweit der Petent/die Petentin ein solches Beitreten zulässt.
Es wird um Überweisung in den KRB-Ausschuss gebeten.
Begründung:
Mit Stadtratsbeschluss vom 12. Juni 2014 wurde in Magdeburg die Einführung der E-Petition beschlossen und nachfolgend auch umgesetzt. Die Einreichung von Petitionen ist seit dem auch online möglich. Nach Art. 19 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ist eine Petitionseinreichung auch in Gemeinschaft mit anderen möglich.
Dies ist in der aktuellen Umsetzung online in Magdeburg nur bedingt möglich. Die naheliegende Möglichkeit, andere Personen zur bereits bestehenden Petition hinzutreten zu lassen, besteht nicht. Dabei ist diese Form der Sammelpetition in besonderer Weise geeignet, das jeweilige Anliegen öffentlich zu machen und in der Öffentlichkeit breiter zu diskutieren.
Madeleine Linke Olaf Meister
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender
Vorläufiges Ergebnis: | 19.10.19 Ausschussüberweisung |
Wiedervorlage: | 05.12.19 Stadtrat |
Ergebnis: | beschlossen |
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