DS0424/18/50: HH 2019 - Stärkung der Ortschaftsräte

Den gemäß § 18 ff der Hauptsatzung gebildeten Ortschaftsräten werden eigene Budgets in Höhe von 5.000,- € zur Verfügung gestellt, mit denen unabhängig von anderweitigen Veranschlagungen im Haushalt freiwillige Aufgaben im Interesse der jeweiligen Ortschaft bestritten werden können. Zur Finanzierung...

22.11.18 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Den gemäß § 18 ff der Hauptsatzung gebildeten Ortschaftsräten werden eigene Budgets in Höhe von 5.000,- € zur Verfügung gestellt, mit denen unabhängig von anderweitigen Veranschlagungen im Haushalt freiwillige Aufgaben im Interesse der jeweiligen Ortschaft bestritten werden können.

Zur Finanzierung der damit einhergehenden Ausgabeerhöhung um 15 T€ werden Einnahmen aus Mehrerträgen verbundener Unternehmen in gleicher Höhe veranschlagt.

Begründung: erfolgt mündlich!


Olaf Meister
Fraktionsvorsitzender

 

  Vorläufiges Ergebnis:

 

  Wiedervorlage:

 

  Ergebnis:

  abgelehnt

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Haushalt