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22.11.18 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs in Form von Information und Beratung der Bürger*innen sowie öffentlichkeitswirksame Aktionen und Kampagnen durchzuführen.
Dafür sind Mittel in Höhe von 50 T€ in den Haushalt 2019 einzustellen.
Begründung:
Zur Förderung des Radverkehrs sind öffentlichkeitswirksame Maßnahmen notwendig. Werbe- und Informationskampagnen und öffentlichkeitswirksame Aktionen, wie z.B. der jährliche Fahrradaktionstag, die ‚Europäische Mobilitätswoche‘ und die Kampagne ‚Stadtradeln‘ werben für den Radverkehr und machen das Thema einem breiten Publikum zugänglich.
Mit dem Beschluss zum „Masterplan 100 % Klimaschutz“ hat sich die Landeshauptstadt verpflichtet für den Radverkehr stärker zu werben, um den Modal-Split zu Gunsten des Umweltverbundes zu verändern und die schädlichen Auswirkungen des Autoverkehrs für die Magdeburger Bevölkerung zu verringern.
Wirksame Kampagnen zur Förderung des Radverkehrs können weder das Stadtplanungsamt noch das Umweltamt selbst schultern. Dazu ist die Beauftragung einer Agentur erforderlich. Es wird empfohlen, die Erfahrungen anderer Städte, z.B. Potsdam, auszuwerten und sich daran zu orientieren.
Oliver Müller Olaf Meister Roland Zander
DIE LINKE/future! Bündnis 90/Die Grünen Magdeburger Gartenpartei
Vorläufiges Ergebnis: |
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Wiedervorlage: |
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Ergebnis: | abgelehnt |
Kategorie
Abgelehnt! | Antrag | Haushalt | interfraktionell | Verkehr