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23.10.18 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob eine zeitliche Trennung der Veranstaltung „Tag der Offenen Rathaustür“ und dem Feiertag „Tag der Deutschen Einheit“ denkbar wäre und wird gebeten, Vorschläge für den „Tag der Offenen Rathaustür“ zu erarbeiten.
Die Prüfergebnisse sollen im Verwaltungsausschuss und im Ausschuss für kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten diskutiert werden.
Begründung:
Aus einer guten Absicht heraus ist vor 27 Jahren der „Tag der Offenen Rathaustür“ ins Leben gerufen worden und das Fest wurde auf den 3. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit, gelegt. Es wird aber von Jahr zu Jahr schwieriger, die Stände der Stadtverwaltung sowie der Fraktionen im Stadtrat zu besetzen. Die Leistungen und die Möglichkeiten der Stadtverwaltung, aber auch von Fraktionen im Stadtrat, sollen aber weiterhin den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt mit einem „Tag der Offenen Rathaustür“ zugänglich gemacht und unbedingt fortgeführt werden.
Die geschichtliche Bedeutung der Wiedervereinigung unseres Vaterlandes ist ein so herausragendes Ereignis, das aus gutem Grund dieser Tag zu einem gesetzlichen Feiertag erhoben worden ist.
Chancen beider Ereignisse gehen verloren oder bleiben ungenutzt, wenn die Ereignisse weiterhin am gleichen Tag begangen werden.
Daher ist es im Interesse der Stadtverwaltung, des Stadtratsvorstandes, dem Stadtrat und der Fraktionen, diese Chancen durch keine zeitliche Trennung zu nutzen.
Wigbert Schwenke Olaf Meister
Fraktion CDU/FDP/BfM Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorläufiges Ergebnis: |
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Wiedervorlage: |
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Ergebnis: | ungeändert beschlossen |
Kategorie
Angenommen! | Antrag | Demokratie | interfraktionell | Verwaltung