A0090/18: Modellprojekt Ortschaftsrat im Stadtteil

Nachdem der Landesgesetzgeber mit Beschluss zum Kommunalverfassungsgesetz die Wahl von Ortschaftsräten auch in Stadtteilen ermöglicht hat, beabsichtigt die Landeshauptstadt Magdeburg durch eine Änderung ihrer Hauptsatzung in einem Modellprojekt in bis zu vier geeigneten Stadtteilen Ortschaftsräte einzurichten. Das Modellprojekt soll...

07.08.18 –

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Nachdem der Landesgesetzgeber mit Beschluss zum Kommunalverfassungsgesetz die Wahl von Ortschaftsräten auch in Stadtteilen ermöglicht hat, beabsichtigt die Landeshauptstadt Magdeburg durch eine Änderung ihrer Hauptsatzung in einem Modellprojekt in bis zu vier geeigneten Stadtteilen Ortschaftsräte einzurichten. Das Modellprojekt soll unter Beteiligung der Gruppen der Gemeinwesenarbeit (GWA) entwickelt und parallel zu den Stadtratswahlen 2019 beginnen.

2. Bis zum 30.06.2023 soll die Arbeit dieser neuen Ortschaftsräte evaluiert und über eine Fortführung des Modellprojektes entschieden werden. Eine wissenschaftliche Begleitung des Modellprojekts ist anzustreben.

Um Überweisung in den Verwaltungsausschuss und in den KRB-Ausschuss wird gebeten.

Begründung:

Mit der jüngst vom Landtag beschlossenen Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes ist auch die Einführung von Ortschaftsräten in klassischen Stadtteilen möglich.

Die bisherigen Magdeburger Ortschaftsräte in den in jüngerer Zeit eingemeindeten Ortschaften haben sich bewährt. Sie ermöglichen eine Mitentscheidung der örtlichen Bevölkerung in örtlichen kommunalen Angelegenheiten. Es erscheint denkbar, dass auch in anderen Stadtgebieten die Anwendung dieses Instruments positive Effekte haben könnte.

Das hiermit vorgeschlagene Modellprojekt soll darauf abzielen, Erfahrungen zu sammeln, wie die Einrichtung von Ortschaftsräten in Stadtteilen wirken würde. Gibt es positive Effekte bei der Mobilisierung bürgerschaftlichen Engagements? Wie wirkt sich ein verwaltungstechnischer Mehraufwand aus? Wie würde sich die Arbeit von Ortschaftsräten zu anderen Formen des Engagements (z.B. GWA, klassische Bürgervereine) verhalten.

Interessant erscheinen diese Fragestellungen vor allem im Hinblick auf bereits vor längerer Zeit eingemeindete Dörfer, die eine gewisse Eigenidentität bewahrt haben (z.B. Rothensee, Diesdorf, Alt Olvenstedt oder Westerhüsen) und auch für Stadtteile mit Großwohnsiedlungen, in denen z.B. Wahlbeteiligungen noch deutlich hinter dem sonstigen Schnitt zurückbleiben (z.B. Kannenstieg, Neustädter See, Neustädter Feld, Neu-Olvenstedt oder Reform). Die Beteiligung weiterer Stadtteile an dem Modellprojekt soll ermöglicht werden.

Vor diesem Hintergrund könnte für das Modellprojekt jeweils ein Stadtteil mit eher ländlicher und einer mit großstädtischer Prägung gewählt werden sowie weitere Stadtteile umfassen. Eine wissenschaftliche Begleitung ist anzustreben. Dem Charakter eines Modellprojektes entsprechend, sollte vor dem Ende der Wahlperiode im Jahr 2024 rechtzeitig anhand der Ergebnisse über die Fortführung entschieden werden.


Oliver Müller                               Olaf Meister
DIE LINKE/future!                        Bündnis 90/Die Grünen

  Vorläufiges Ergebnis:

 

  Wiedervorlage:

 

  Ergebnis:

  abgelehnt

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Demokratie | interfraktionell