Menü
01.06.18 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat als Vertretung gemäß § 45 Absatz 6 Satz 2 KVG LSA Akteneinsicht in die gaststättenrechtlichen Vorgänge bezüglich des Lokals Rayonhaus Steinigstraße zu gewähren.
Schwerpunkte der Akteneinsicht sollen die Vorgänge bzw. die Ergebnisse der Kontrolle durch das Ordnungsamt am 21.05.2018 sein, die zur Schließung der o.g. Gaststätte führten.
Weitere Begründungen erfolgen mündlich!
Olaf Meister
Fraktionsvorsitzender
Vorläufiges Ergebnis: |
|
Wiedervorlage: |
|
Ergebnis: | ungeändert beschlossen |
Kategorie
Angenommen! | Antrag | Kultur | Verwaltung