DS0353/17/36: HH 2018 (Antragsberechtigung für den MD-Pass ausweiten)

Ab 1. Januar 2018 können Personen, deren Einkommen den 125%igen Bedarf nach dem Dritten Kapitel SGB XII nicht übersteigt, den Magdeburg-Pass beantragen. Um die mit Ziffer 1 entstehenden Mehraufwendungen zu decken, wird der Oberbürgermeister beauftragt, zusätzlich 250.000 Euro in den Haushalt 2018 einzustellen. Er gewährleistet zugleich...

24.11.17 –

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Ab 1. Januar 2018 können Personen, deren Einkommen den 125%igen Bedarf nach dem Dritten Kapitel SGB XII nicht übersteigt, den Magdeburg-Pass beantragen.

2. Um die mit Ziffer 1 entstehenden Mehraufwendungen zu decken, wird der Oberbürgermeister beauftragt, zusätzlich 250.000 Euro in den Haushalt 2018 einzustellen. Er gewährleistet zugleich in Zusammenarbeit mit dem Stadtrat und seinen Gremien im Vollzug des Haushaltsplanes 2018, dass darüber hinausgehende Aufwendungen für diesen Zweck gedeckt werden.

Begründung:
Mit dem Magdeburg-Pass werden einkommensschwache Bürger*innen unterstützt und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefördert. Sowohl in den Beratungen der Ausschüsse als in der durchgeführten Anhörung mit den Sozialverbänden wurde deutlich, dass die Armutsentwicklung in unserer Stadt die Ausweitung der Antragsberechtigung für den Magdeburg-Pass notwendig macht. Dazu soll die derzeit geltende monatliche Einkommensgrenze angehoben werden. Menschen, deren Einkommen unter dem 125%igen Bedarf nach dem Dritten Kapitel SGB XII liegen (derzeit 110%igen Bedarf), sollen ab dem 01.01.2018 den Magdeburg-Pass beantragen können. So können deutlich mehr Magdeburger*innen die Vorteile des Magdeburg-Passes in Anspruch nehmen.

Da der Oberbürgermeister sowohl in seiner Stellungnahme (S0271/16) als auch in der Information (I0108/17) dafür keine Kostenprognose dem Stadtrat vorgelegt hat, kann der notwendige Mehrbedarf nur geschätzt werden. Auf Basis dieser Schätzung wird der Oberbürgermeister zunächst beauftragt, zusätzlich 250.000 Euro in den Haushalt 2018 einzustellen und zugleich im Vollzug des Haushaltsplanes 2018 in Zusammenarbeit mit dem Stadtrat und seinen Gremien zu gewährleisten, dass darüber hinausgehende Aufwendungen gedeckt werden. Zur Finanzierung der damit einhergehenden Mehraufwendungen sollen Einnahmen aus Mehrerträgen verbundener Unternehmen in gleicher Höhe veranschlagt werden.


Oliver Müller                              Olaf Meister
Fraktionsvorsitzender                 Fraktionsvorsitzender

 

  Vorläufiges Ergebnis:

 

  Wiedervorlage:

 

  Ergebnis:

  abgelehnt

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Haushalt | interfraktionell