DS0353/17/33: HH 2018 (Kommunale Zuwendungen für das Frauen- und Kinderschutzhaus Magdeburg)

Beginnend mit dem HH-Jahr 2018 ist über die kommunalen Zuwendungen für das Frauen- und Kinderschutzhaus Magdeburg weiterhin eine 1,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für die Kinderbetreuung zu finanzieren... 

24.11.17 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Beginnend mit dem HH-Jahr 2018 ist über die kommunalen Zuwendungen für das Frauen- und Kinderschutzhaus Magdeburg weiterhin eine 1,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für die Kinderbetreuung zu finanzieren.

Begründung:

Mit Veröffentlichung im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt vom 02.10.2017 tritt rückwirkend zum 01.01.2017 die Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der inhaltlichen Arbeit in den Frauenhäusern und deren ambulanter Beratungsstellen in Kraft. Entsprechend der o.g. Richtlinie wird das Land Sachsen-Anhalt rückwirkend zum 01.01.2017 eine 0,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für die Kinderbetreuung im Frauenhaus Magdeburg fördern.

Mit Beschluss des Stadtrates wurde festgelegt, dass es für das Frauen- und Kinderschutzhaus Magdeburg einer 1,0 VZÄ für die Kinderbetreuung bedarf. Mit Änderung der o.g. Richtlinie und der Förderung einer 0,5 VZÄ durch das Land Sachsen-Anhalt hat die Landeshauptstadt Magdeburg rückwirkend zum 01.01.2017 und zukünftig ab dem Haushaltsjahr 2018 ihre kommunalen Zuwendungen für bisher eine 1,0 VZÄ auf eine 0,5 VZÄ gekürzt.

Mit Blick auf die hohen aktuellen Problemlagen bedingt durch den Anstieg von Flüchtlingskindern mit Kriegsfluchterleben; durch eine steigende Zahl von Müttern mit multiplexen Problemlagen und psychischen Beeinträchtigungen, die für ihre Kinder in der akuten Situation weniger gut sorgen können; durch mehr psychische Beeinträchtigungen bei den Kindern selbst durch lange und hohe Gewalterfahrung halten wir die Beibehaltung der kommunal geförderten 1,0 VZÄ zusätzlich zu der vom Land Sachsen-Anhalt geförderten 0,5 VZÄ für erforderlich, um die qualitativ gute Arbeit im Frauenschutzhaus auch perspektivisch gewährleisten zu können.

 

Kornelia Keune                 Jenny Schulz                      Tom Assmann
Stadträtin                        Stadträtin                           Stadtrat

 

  Vorläufiges Ergebnis:

 

  Wiedervorlage:

 

  Ergebnis:

  ungeändert beschlossen

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