DS0353/17/21: HH 2018 (Änderungen beim Unterhaltsvorschuss)

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen bzw. auf welcher Grundlage es einer Kommune möglich ist, Inkassounternehmen in Bezug auf den Rückgriff gegenüber Unterhaltsverpflichteten mit dem Einzug von Forderungen zu beauftragen. Ziel könnte es sein, durch...

16.11.17 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen bzw. auf welcher Grundlage es einer Kommune möglich ist, Inkassounternehmen in Bezug auf den Rückgriff gegenüber Unterhaltsverpflichteten mit dem Einzug von Forderungen zu beauftragen. Ziel könnte es sein, durch einen Mix aus internen (kommunales Forderungsmanagement) und externen Maßnahmen (Inkassounternehmen als Verwaltungshelfer) eine Steigerung von Rückholquoten beim Unterhaltsvorschuss und damit bessere Mittelrückflüsse an die Kommune zu erzielen.

Begründung:

Zum 01.07.2017 traten weitreichende Veränderungen beim Unterhaltsvorschuss in Kraft. So wird der Unterhaltsvorschuss nicht nur für Kinder bis 12. Lebensjahr gezahlt, sondern kann künftig bis zum 18. Geburtstag bezogen werden. Außerdem entfällt die Begrenzung des Leistungsbezuges, bisher maximal 72 Monate. Die Gesetzesänderungen sollen Alleinerziehende finanziell entlasten, ergeben jedoch einen erheblichen Zuwachs an Leistungsberechtigten, wie der Info I0125/17 zu entnehmen ist. Danach rechnet die Verwaltung mit einem Anstieg der Fallzahlen im Unterhaltsvorschuss von rund 50 – 55%, was insgesamt einen personellen und finanziellen Mehrbedarf zur Folge hat. Im Gegenzug holen die Kommunen im Durchschnitt nur etwa ein Viertel der Kosten vom zahlungspflichtigen Elternteil wieder rein. Auf dem Rest der Kosten bleiben die Kommunen sitzen.
Die Kommunen könnten daher Inkassounternehmen als externe Verwaltungshelfer einsetzen, um durch einen Mix aus internen und externen Maßnahmen die Erträge aus dem Rückgriff gegenüber Unterhaltsverpflichteten zu steigern und bessere Mittelrückflüsse zu erzielen.


Olaf Meister
Fraktionsvorsitzender

 

  Vorläufiges Ergebnis:

 

  Wiedervorlage:

 

  Ergebnis:

  abgelehnt

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Haushalt