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01.09.17 –
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Die Landeshauptstadt Magdeburg nutzt für das Grundstück mit einer Größe von 14.830m², genutzt als Kleingartenanlage, ihr Vorkaufsrecht und erwirbt das Grundstück, Grundbuchangaben: Grundbuch von Magdeburg, Blatt 31264, lfd.Nr.1 Katasterangaben: Gemarkung Magdeburg Flur 604, Flurstücke 47, Am Nordenfeld 1, 39118 Magdeburg.
2. Der am 09.01.1997 gefasste Beschluss des Stadtrates der LH Magdeburg über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 für das Gebiet der Kleingartenanlagen „Klinketal“/Akazienhain wird umgehend ausgeführt und die Fläche als Dauerkleingartenanlage festgeschrieben.
Wir bitten aus Gründen des am 27.09.2017 anstehenden Termins zur Versteigerung des Grundstückes um sofortige Abstimmung auf der Stadtratssitzung am 14.09.2017.
Begründung:
Die Kleingärtner, als Mitglieder des KGV e.V. “Klinketal“ und deren Familien baten den Oberbürgermeister der LH Magdeburg, Herrn Dr.Trümper, sowie alle Fraktionen im Stadtrat der LH Magdeburg in ihrer, auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Vereines vom 20.08.2017 beschlossenen Petition, um Unterstützung.
In der Petition beschreiben die Kleingärtner ihre Ängste und Sorgen, die durch die Bekanntgabe der Versteigerung des Grundstückes am 27.09.2017 geschürt wurden. Da auch in der unmittelbaren Umgebung Einfamilienhäuser entstehen, befürchten die Kleingärtner die Umnutzung der Fläche für Wohnbebauung.
Beim Besuch der Fraktion Magdeburger Gartenpartei in der Kleingartenanlage „Klinketal“ am 24.08.2017 zeigte sich eine sehr gepflegte Kleingartenanlage mit 23 Parzellen, eingebettet in die dörflich geprägte Wohnlage des Stadtteiles Lemsdorf ,in Nachbarschaft zu Ein- und Mehrfamilienhäusern, der angrenzenden Kleingartenanlage „Akazienhain“, einem Friedhof und der Klinke.
Seit der Gründung, die um 1920 geschehen ist, gibt es in der Anlage keine Leerstände zu beklagen, viele Mitglieder sind seit den 1970er Jahren auf ihren Parzellen. Pächterwechsel sind im Moment nicht beabsichtigt. Es gibt Bewerber auf der Warteliste zur Pachtnachfolge der Kleingärten, so dass auch aufgrund der derzeitigen Altersstruktur nicht mit Leerstand in der Anlage zu rechnen ist.
Die Kleingärtner teilten den politischen Entscheidungsträgern der LH Magdeburg in ihrer Petition ebenfalls mit, dass der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg bereits 1997 den Planaufstellungsbeschluss gefasst hat, diese und auch weitere Kleingartenanlagen, mittels Bebauungsplan gemäß §30 Abs.2 BauGB im Rahmen eines einfachen Bebauungsplanes, als Dauerkleingartenland festzusetzen (siehe Anlage Amtsblatt Nr. 14 vom 06.02.1997).
Dass Kleingartenanlagen einen wichtigen Bestandteil des Grünsystems der Landeshauptstadt Magdeburg bilden ist allgemein bekannt, ebenso, dass Verlust von Kleingärten und ihre Umnutzung zu baulichen Zwecken erhebliche Defizite im Grünsystem verursachen. Kleingartenanlagen bilden einen wesentlichen Erholungsraum für die Pächter, deren Familien, Freunde und auch für die Allgemeinheit, da Kleingartenanlagen wesentliche Erholungsbereiche bieten.
Im Jahre 1997 hatte der Stadtrat bereits erkannt, dass insbesondere Kleingärten nach Bundeskleingartengesetz einen integrierten Anteil hoher sozialer Bedeutung darstellt, sich allerdings viele Kleingartenanlagen in der Umstrukturierung zu Wohnzwecken befinden und befand es für dringend notwendig diese städtebauliche Veränderung zu verhindern.
Aus unerklärlichen Gründen wurde in den nunmehr vergangenen 20 Jahren dieser Beschluss des Stadtrates dennoch nicht umgesetzt.
Um den Erhalt dieser Kleingärten auch nach dem Verkauf des Grundstückes zu gewährleisten, ist dieser Beschluss unverzüglich umzusetzen.
Roland Zander Oliver Müller
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
Magdeburger Gartenpartei DIE LINKE/ future
Olaf Meister Frank Theile
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
Bündnis 90/Die Grünen LINKS für Magdeburg
--> Anlage Amtsblatt Nr. 14 vom 06.02.1997
Vorläufiges Ergebnis: | Beratung in den Fachausschüssen |
Wiedervorlage: | Stadtratssitzung am 23.01.2018 |
Ergebnis: | geändert beschlossen |
Kategorie
Angenommen! | Antrag | Bauen | interfraktionell | Stadtentwicklung