DS0341/16/23: HH 2017 (Stärkung der Ortschaftsräte)

Den gemäß § 18 ff der Hauptsatzung gebildeten Ortschaftsräten werden eigene Budgets in Höhe von 5.000,- € zur Verfügung gestellt, mit denen unabhängig von anderweitigen Veranschlagungen im Haushalt freiwillige Aufgaben im Interesse der jeweiligen Ortschaft bestritten werden können. Zur Finanzierung...

10.11.16 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Den gemäß § 18 ff der Hauptsatzung gebildeten Ortschaftsräten werden eigene Budgets in Höhe von 5.000,- € zur Verfügung gestellt, mit denen unabhängig von anderweitigen Veranschlagungen im Haushalt freiwillige Aufgaben im Interesse der jeweiligen Ortschaft bestritten werden können.

Zur Finanzierung der damit einhergehenden Ausgabeerhöhung um 15.000,- € werden Einnahmen aus Mehrerträgen verbundener Unternehmen in gleicher Höhe veranschlagt.

Begründung:  erfolgt mündlich!

 

Olaf Meister
Fraktionsvorsitzender

 

  Vorläufiges Ergebnis:

 

  Wiedervorlage:

 

  Ergebnis:

  abgelehnt

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Haushalt