Stadtratsfraktion

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A0090/16: Blindenleitsystem am Hauptbahnhof

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, blinden und sehbehinderten Menschen den Zugang zu den Straßenbahnhaltestellen und zum City Carré/Hauptbahnhof mit Hilfe eines Blindenleitsystems zu ermöglichen. Das Blindenleitsystem ist bis zur Wiederinbetriebnahme der Haltestelle Hauptbahnhof fertigzustellen... 

02.09.16 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, blinden und sehbehinderten Menschen den Zugang zu den Straßenbahnhaltestellen und zum City Carré/Hauptbahnhof mit Hilfe eines Blindenleitsystems zu ermöglichen. Das Blindenleitsystem ist bis zur Wiederinbetriebnahme der Haltestelle Hauptbahnhof fertigzustellen.

Um Überweisung in die Ausschüsse StBV, FuG und GeSo wird gebeten.

 

Begründung:

Der Behindertenbeauftragte der Stadt Magdeburg, Herr Pischner, führt in seinem Jahresbericht für das Jahr 2014 zum Thema Ausstattung für blinde und sehbehinderte Menschen aus: „Auf dem Willy-Brandt-Platz vor dem Haupteingang des Hauptbahnhofes wäre ein Leitsystem dringend erforderlich, es ist aber keines vorhanden, obwohl die Haltestellen der Straßenbahn, der Taxihaltepunkt oder die Zugänge zum City Carré für Betroffene kaum ohne Hilfe zu finden sind. Dafür führen die fragwürdige Pflastergestaltung und vielerlei Hindernisse sowie „Absturzkanten“ für Betroffene zur Desorientierung oder gar zu Sturzgefahr.“

Die Orientierung auf großen Flächen oder das Auffinden von Haltestellen und öffentlichen Gebäuden stellt blinde und sehbehinderte Menschen oft vor kaum lösbare Aufgaben und Herausforderungen, wie derzeit der Weg von der Straßenbahn zum Hauptbahnhof.

Bereits seit 2002 verpflichten das Behindertengleichstellungsgesetz, Bauordnungen und Normen zur Barrierefreiheit. Dazu zählen auch geeignete Maßnahmen, um blinden und seh-

behinderten Menschen die notwendigen Voraussetzungen für ihre individuelle Mobilität zu schaffen und ihnen die Teilnahme am öffentlichen Leben zu erleichtern.

Um eine selbstständige Orientierung im Straßenverkehr zu ermöglichen, sind bauliche Besonderheiten erforderlich, z.B. mittels eines ertastbaren Systems, mit dessen Hilfe sich Sehbehinderte orientieren und sich eine räumliche Vorstellung ihrer Umgebung machen können. Dafür ist es wichtig, dass sich die Bodenbeläge, z.B. durch gleichbleibende und unverwechselbare Strukturen kontrastreich voneinander unterscheiden. Dies gibt den Betroffenen die notwendige Orientierung.

 

Wigbert Schwenke                                     Jens Rösler                                       
CDU/FDP/BfM-Fraktion                            SPD-Fraktion                                    

 

Frank Theile                                              Olaf Meister    
Fraktion DIE LINKE                                  Bündnis 90/Die Grünen                     

 

 

Vorläufige Ergebnisse:

 

Wiedervorlage:

 

Ergebnis:

 ungeändert beschlossen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Gesundheit | interfraktionell | Soziales