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13.11.14 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, in das Dezernatsbudget im Teilhaushalt 6 (Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr), Teilbudget/OrgE 6166 (Tiefbauamt), beginnend mit dem Jahr 2015 jährlich eine Summe von mindestens 8,- € je Einwohner für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur in den Haushalt einzustellen.
Begründung:
Anfang September 2012 hatte das Bundeskabinett den Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) 2020 beschlossen, der am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist und bis 2020 gelten soll. Der NRVP bildet die Grundlage für die Radverkehrspolitik in Deutschland.
Mit dem Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) setzt sich die Bundesregierung aktiv für eine Stärkung des Radverkehrs ein. Damit wird nicht zuletzt eine nachhaltige Mobilität sowie die Schaffung attraktiver Städte und Gemeinden unterstützt.
Im NRVP 2020 (Seite 63 „Finanzbedarf der Kommunen“) wird den Kommunen u.a. empfohlen, unabhängig von ihrer Größe folgenden Mittelbedarf pro Einwohnerin bzw. Einwohner und Jahr zu erwarten:
Zusammen mit weiteren Maßnahmen (z. B. Fahrradverleihstation) ergibt sich bei dem Ziel, insgesamt einen guten Standard zu erreichen, für die einzelnen Städte und Gemeinden ein Mittelbedarf von 8 bis 19 Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner und Jahr. Die konkrete Summe variiert je nach Ausgangsniveau und zukünftigen Perspektiven.
Olaf Meister Jürgen Canehl
Fraktionsvorsitzender Verkehrspolitischer Sprecher
Vorläufige Ergebnisse: |
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Wiedervorlage: |
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Ergebnis: | abgelehnt |
Kategorie
Abgelehnt! | Antrag | Haushalt | Verkehr