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10.11.15 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die soziale Beratung und Betreuung von Einzelflüchtlingen und Familien in den Flüchtlingsunterkünften und darüber hinaus (z.B. auch in Wohnungen) künftig von freien Trägern im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe durchgeführt werden kann.
Dabei ist sicherzustellen, dass die hohen Qualitätsstandards, die derzeitig in der Stadtverwaltung Magdeburg Anwendung finden, eingehalten werden. Im Ergebnis einer positiven Prüfung sind entsprechende Leistungsverträge abzuschließen.
In einem ersten Schritt sind zunächst kleinere Flüchtlingsunterkünfte auszuwählen und weitere, auch größere Einrichtungen zu einem späteren Zeitpunkt einzubeziehen.
Sollten Interessensbekundungen der Träger ausbleiben, ist die Betreuung der Flüchtlinge weiterhin durch die Stadt sicherzustellen.
Begründung:
Der Stadtrat hat in den letzten beiden Sitzungen die Anmietung von Unterbringungskapazitäten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Magdeburg beschlossen. Bis Oktober 2015 sind Verträge bzw. Nutzungen von 14 Gemeinschaftsunterkünften und 190 Wohnungen geschlossen worden. Für weitere 5 Gemeinschaftsunterkünfte und 659 Wohnungen laufen die Verhandlungen, so dass deren Inanspruchnahme sich im zeitlichen Rahmen von 2016 bis 2017 erstrecken wird.
Die Stadt Magdeburg ist verpflichtet, die Flüchtlinge aufzunehmen und sie auch entsprechend betreuen zu lassen oder selbst zu betreuen. Neben der Miete für die angemieteten Objekte muss die Stadt auch die Leistungen der Träger, wie z.B. für Flüchtlingssozialarbeit übernehmen. Dafür sind Qualitätsstandards mit dem jeweiligen Träger auszuhandeln und diese Aufgaben im Rahmen der Subsidiarität auf geeignete, gemeinnützige freie Träger zu übertragen.
Olaf Meister Sören Herbst
Fraktionsvorsitzender Migrationspolitischer Sprecher
Vorläufige Ergebnisse: | Überweisung in die Fachausschüsse |
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