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21.08.15 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob, in welchem Zeitraum und unter welchen Bedingungen eine Bewerbung Magdeburgs um die Ausrichtung der Landesgartenschau 2022 möglich ist.
Begründung:
Magdeburg hatte sich mit einem sehr detaillierten und engagierten Konzept um die Ausrichtung der Landesgartenschau 2018 beworben und war nur knapp nicht zum Erfolg gelangt. Das Konzept sah vielfältige Aktivitäten vor, die insbesondere auch die Beseitigung städtebaulicher Missstände in den südöstlichen Stadtteilen zum Ziel hatte. Derzeit ist davon auszugehen, dass das Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2022 die nächste Landesgartenschau durchführt. Die Bewerbung müsste zeitnah erfolgen.
Bei der Erarbeitung könnte man an das ursprüngliche Konzept anknüpfen, da sich die wesentliche Situation in den betroffenen Stadtteilen nicht verändert hat. Allerdings ist mit der jetzt geplanten Nutzung eines der damals in die Planungen einbezogenen Grundstücke in Buckau als Einzelhandelsfläche, in Teilen eine neue Situation eingetreten, die eine Überarbeitung des Konzepts erfordert.
Mögliche Handlungsfelder könnten die Neugestaltung alter Industriebrachen (RAW, Fahlberg-List, Dimitroff-Werk), ehemaliger Deponien (ehemalige SKL-Deponie in Westerhüsen), Gestaltung der vom Strukturwandel betroffenen Stadteilzentren, die Umgestaltung von Kleingartenanlagen und die ökologische Aufwertung des Außenbereichs (Sohlener Berge, Frohser Berg, Kreuzberg, Wellenberge mit dem Volkspark Westerhüsen, ökologischer Landbau) sein. Auch moderne Erscheinungen wie urbanes Gärtnern könnten Teil eines Konzepts sein.
Magdeburg sollte, soweit noch möglich, die Chance einer Laga-Bewerbung nutzen. Im Erfolgsfall könnten sich wichtige Impulse für die weitere Entwicklung der betroffenen Stadtteile ergeben.
Olaf Meister
Fraktionsvorsitzender
Vorläufige Ergebnisse: |
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Wiedervorlage: |
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Ergebnis: | abgelehnt |
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