A0041/15: Vertrauensschutz gewährleisten

Der Stadtrat der Landeshauptstadt bittet den Oberbürgermeister, mit dem Landesschulamt zu verhandeln, um allen Kindern die im Schuljahr 2016/17 eingeschult werden sollen und die, aufgrund der ursprünglich vorgesehenen veränderten Schulbezirke, bis zum 1. März 2015 an einer Schule außerhalb des jetzt geltenden Schulbezirk angemeldet wurden, den Besuch dieser Schule zu ermöglichen, soweit... 

02.04.15 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt bittet den Oberbürgermeister, mit dem Landesschulamt zu verhandeln, um allen Kindern die im Schuljahr 2016/17 eingeschult werden sollen und die, aufgrund der ursprünglich vorgesehenen veränderten Schulbezirke, bis zum 1. März 2015 an einer Schule außerhalb des jetzt geltenden Schulbezirk angemeldet wurden, den Besuch dieser Schule zu ermöglichen, soweit die Kapazität der gewählten Schule dies zulässt.

Auf einen Ausschussverweis kann verzichtet werden, weil die Problematik hinlänglich bekannt ist und ausreichend diskutiert wurde.

 

Begründung:

Durch den ursprünglichen Beschluss des Stadtrates zur teilweisen Aufhebung der Schulbezirke im Januar 2015, hatte die Schulverwaltung die dort festgelegten Bereiche bei den bis zum 1. März durchzuführenden Anmeldungen berücksichtigt.

Durch den abweichenden Beschluss des Stadtrates sind nun diverse Anmeldungen außerhalb der korrekten Schulbezirke erfolgt. Soweit dem keine Kapazitätsprobleme entgegenstehen, sollte, unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes, diesen Anmeldungen entsprochen werden.

 

Olaf Meister                                   Jürgen Canehl
Fraktionsvorsitzender                  Bildungspolitischer Sprecher

 

 

Vorläufige Ergebnisse:

 

Wiedervorlage:

 

Ergebnis:

abgelehnt

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Schule