DS0231/14/2: HH 2015 (Jugendhilfeplanung 2016 ff.)

Zur Verbesserung der Datengrundlage und der intensiven Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die gesetzlich vorgeschriebene Jugendhilfeplanung werden 10.000 € in die Haushaltsplanung an geeigneter Stelle für eine direkte Befragung der Zielgruppe eingeplant. Die gewonnenen Daten von Kindern und Jugendlichen...

13.11.14 –

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Zur Verbesserung der Datengrundlage und der intensiven Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die gesetzlich vorgeschriebene Jugendhilfeplanung werden 10.000 € in die Haushaltsplanung an geeigneter Stelle für eine direkte Befragung der Zielgruppe eingeplant.
  1. Die gewonnenen Daten von Kindern und Jugendlichen im Sinne des SGB VIII werden an jugendspezifischen Orten im Rahmen von Fragebögen/Interviews u.ä. erhoben. Schulen, Kitas, KJH, öffentliche Plätze, Sport- und Kulturorganisationen, Internet sind hierbei einzubeziehen.
  1. Die Erarbeitung des entsprechenden Fragebogens erfolgt kurzfristig durch das Dezernat V in Abstimmung mit dem UA JHP bis Ende 2014. Die Daten werden im April 2015 dem Jugendhilfeausschuss zur weiteren Beratung im Rahmen der Jugendhilfeplanung für die Jahre 2016 ff. (in Fortschreibung DS0120/13) zur Verfügung gestellt und fließen anschließend in die Jugendhilfeplanung bzw. in die Drucksache zur Jugendhilfeplanung (Sommer 2015) nachvollziehbar ein.


Begründung:

Die aktuelle Jugendhilfeplanung gilt für 2 Jahre (SRS: 07.11.13 – DS0120/13). Im Jahr 2016 muss eine überarbeitete Jugendhilfeplanung vorliegen. Dies ist auch erforderlich, da übergeordnete Stellen ihre Förderung hiervon abhängig machen.

Das SGB VIII sieht im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Einbeziehung und Befragung der Betroffenen vor. Dies ist in den vergangenen Prozessen nur sehr unzureichend durchgeführt worden. Dies ist weder sinnvoll noch gesetzeskonform.
Der enge Zeitplan der Überarbeitung der Jugendhilfeplanung (Beschluss im September-Stadtrat und Beschluss im vor-den-Sommerferien-Jugendhilfeausschuss) macht eine zügige Abarbeitung dieses Punktes notwendig. Bereits jetzt würde eine “Winterbefragung” ein verzerrtes Bild der Situation ergeben, da viele Kinder und Jugendliche nicht an ihren “gewöhnlichen” Aufenthaltsorten des restlichen Jahres anzutreffen sein werden.

Es ist daher notwendig, Kitas und Schulen aktiv in diesen demokratischen Mitwirkungsprozess  einzubeziehen. Die Befragung und insbesondere qualifizierte Auswertung ist nicht kostenfrei zu haben. Es ist daher notwendig, entsprechende Haushaltsmittel für diesen Teil des Planungsprozesses einzuplanen. Dies ermöglicht auch die Einbeziehung externer Kräfte in die Durchführung der Befragung, wenn die Stabstelle oder das Jugendamt keine eigenen personellen Ressourcen für diesen umfassenden Prozessbeitrag haben sollten.
Damit die Befragung einer repräsentativen Erhebung nahekommt, sind möglichst viele Kinder und Jugendlichen an verschiedenen jugendrelevanten Orten zu erreichen.

 

Olaf Meister                                                              Alfred Westphal
Fraktionsvorsitzender                                                Sozial- und Finanzpolitischer Sprecher

 

Vorläufige Ergebnisse:

 

Wiedervorlage:

 

Ergebnis:

abgelehnt

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Haushalt | Kinder | Soziales