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13.11.14 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Begründung:
Die aktuelle Jugendhilfeplanung gilt für 2 Jahre (SRS: 07.11.13 – DS0120/13). Im Jahr 2016 muss eine überarbeitete Jugendhilfeplanung vorliegen. Dies ist auch erforderlich, da übergeordnete Stellen ihre Förderung hiervon abhängig machen.
Das SGB VIII sieht im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Einbeziehung und Befragung der Betroffenen vor. Dies ist in den vergangenen Prozessen nur sehr unzureichend durchgeführt worden. Dies ist weder sinnvoll noch gesetzeskonform.
Der enge Zeitplan der Überarbeitung der Jugendhilfeplanung (Beschluss im September-Stadtrat und Beschluss im vor-den-Sommerferien-Jugendhilfeausschuss) macht eine zügige Abarbeitung dieses Punktes notwendig. Bereits jetzt würde eine “Winterbefragung” ein verzerrtes Bild der Situation ergeben, da viele Kinder und Jugendliche nicht an ihren “gewöhnlichen” Aufenthaltsorten des restlichen Jahres anzutreffen sein werden.
Es ist daher notwendig, Kitas und Schulen aktiv in diesen demokratischen Mitwirkungsprozess einzubeziehen. Die Befragung und insbesondere qualifizierte Auswertung ist nicht kostenfrei zu haben. Es ist daher notwendig, entsprechende Haushaltsmittel für diesen Teil des Planungsprozesses einzuplanen. Dies ermöglicht auch die Einbeziehung externer Kräfte in die Durchführung der Befragung, wenn die Stabstelle oder das Jugendamt keine eigenen personellen Ressourcen für diesen umfassenden Prozessbeitrag haben sollten.
Damit die Befragung einer repräsentativen Erhebung nahekommt, sind möglichst viele Kinder und Jugendlichen an verschiedenen jugendrelevanten Orten zu erreichen.
Olaf Meister Alfred Westphal
Fraktionsvorsitzender Sozial- und Finanzpolitischer Sprecher
Vorläufige Ergebnisse: |
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Wiedervorlage: |
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Ergebnis: | abgelehnt |
Kategorie
Abgelehnt! | Antrag | Haushalt | Kinder | Soziales