A0133/14: Denkmalschutzkonzept

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis Mitte 2015 ein Konzept zur Sicherung im Bestand gefährdeter denkmalgeschützter Objekte vorzulegen. Das Konzept soll insbesondere folgende Aspekte umfassen:  eine Bestandsaufnahme aller als gefährdet eingeschätzter Objekte, eine Einschätzung der jeweiligen zur konkreten Gefährdung führenden Umstände, objektbezogene Ansätze zur Sicherung...

21.08.14 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis Mitte 2015 ein Konzept zur Sicherung im Bestand gefährdeter denkmalgeschützter Objekte vorzulegen.

Das Konzept soll insbesondere folgende Aspekte umfassen:

-          eine Bestandsaufnahme aller als gefährdet eingeschätzter Objekte

-          eine Einschätzung der jeweiligen zur konkreten Gefährdung führenden Umstände

-          objektbezogene Ansätze zur Sicherung der Baudenkmale.

Um Überweisung in den Kulturausschuss und den Ausschuss StBV wird gebeten.

 

Begründung:

In den vergangenen 25 Jahren konnte eine Vielzahl ernstlich bedrohter Baudenkmäler vor dem Verfall gerettet werden. Ganze Straßenzüge, für die mittelfristig der Abriss zu erwarten war, wurden bewahrt. Leider gibt es jedoch diverse Baudenkmäler, die von dem positiven Trend nicht profitieren konnten. Die Ursachen sind vielfältig: ungeklärte oder schwierige Eigentumsverhältnisse, Finanzierungsprobleme oder fehlende Nutzungsperspektiven können zum Verlust von Baudenkmalen führen. So vielfältig wie die Problemlagen sind auch die Lösungsansätze.

Von der Ermittlung und Beratung der Eigentümer, Vermittlung neuer Eigentümer, Vermittlung von Zwischennutzungen, Veranstaltung von Denkmalbörsen, Unterstützung bei der Fördermittel- bzw. Finanzierungsbeschaffung, die rechtliche Ermöglichung von Umnutzungen bis hin zum direkten Eingriff der Stadt per Ersatzvornahme oder Sanierungsgebot können die Ansätze reichen. Zugleich wären städtebaulich besonders bedeutsame Objekte zu priorisieren.

Mit dem Antrag soll die Erarbeitung eines entsprechenden Konzepts erreicht werden, um damit Entscheidungsgrundlagen für eine Prioritätensetzung zu schaffen, die es der Stadt ermöglicht, die Eigentümer mittels Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot (gemäß § 177 BauGB) zu bewegen, in ihren Gebäuden wieder vernünftige Wohn- und Arbeitsbedingungen herzustellen.

Olaf Meister                                           Jürgen Canehl
Fraktionsvorsitzender                             Baupolitischer Sprecher

 

Vorläufige Ergebnisse:

 

Wiedervorlage:

 

Ergebnis:

geändert beschlossen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Kultur