A0096/14: Aufhebung Planfeststellungsbeschluss

Das mit Planfeststellungsbeschluss vom 10.02.2000 planfestgestellte Vorhaben zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Magdeburg wird aufgegeben. Der Oberbürgermeister und die Vertreter der Stadt Magdeburg in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Magdeburg GmbH werden beauftragt, das Erforderliche... 

12.05.14 –

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Das mit Planfeststellungsbeschluss vom 10.02.2000 planfestgestellte Vorhaben zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Magdeburg wird aufgegeben.

2. Der Oberbürgermeister und die Vertreter der Stadt Magdeburg in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Magdeburg GmbH werden beauftragt, das Erforderliche zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zu veranlassen.

Auf einen Ausschussverweis kann verzichtet werden, da die Fakten im Zusammenhang mit der Information I0129/13 bereits diskutiert wurden und daher bekannt sind.


Begründung:

Die Pläne zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes mit Verlängerung der Landebahn und Umverlegung der Bundesstrasse sind trotz der im Jahr 2000 erfolgten Planfeststellung bisher nicht umgesetzt.

Vor dem Hintergrund des ausgeweiteten Betriebes des Flughafen Magdeburg-Cochstedt und der erheblichen dortigen Investitionen der öffentlichen Hand und der Weigerung des Landes Sachsen-Anhalt, sich an einer Finanzierung der Ausbaupläne des Magdeburger Verkehrslandeplatzes zu beteiligen, ist eine Umsetzung des Vorhabens auch weiterhin nicht zu erwarten und noch dazu ökonomisch unsinnig.

Mit dem Bestehen des Planfeststellungsbeschlusses geht jedoch für die Öffentlichkeit und insbesondere die Anwohner/innen und gewerblichen Anrainer eine Unsicherheit über die weitere Entwicklung des Gebietes einher, die beendet werden sollte.

Die städtebauliche Entwicklung in der Umgebung des Verkehrslandeplatzes hat sich in den letzten Jahren deutlich in Richtung Wohnbebauung verlagert. Angesichts dieser Entwicklungen macht es keinen Sinn, die alten Ausbaupläne von 2000 wieder heraus zuholen, die durch die aktuellen Planungen längst überholt sind.

Eine klare Entscheidung zur Frage des Ausbaus ist daher notwendig. Das Vorhaben des Ausbaus des Verkehrslandeplatzes sollte daher nunmehr auch offiziell aufgegeben und das Erforderliche zur Aufhebung des hinfälligen Planfeststellungsbeschlusses veranlasst werden.

 

Vorläufige Ergebnisse:

 

Wiedervorlage:

 

Ergebnis:

abgelehnt

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Stadtentwicklung | Verkehr