A0143/13: Klimaschutz-Förderprogramm für Kommunen

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche Projekte und Vorhaben der Stadt Magdeburg im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) gefördert werden können. Das Ergebnis dieser Prüfung...

28.11.13 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche Projekte und Vorhaben der Stadt Magdeburg im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) gefördert werden können.

Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Stadtrat umgehend vorzulegen, da die Anträge der Kommunen in der Zeit vom 01.01.-30.04.2014 einzureichen sind.


Begründung:

Für das Jahr 2014 gibt es eine Fortsetzung bzw. Neuauflage des Förderprogramms der Bundesregierung für die Städte und Gemeinden im Bereich des Klimaschutzes und der Energieeffizienz.

Mit der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) werden im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) kommunale Klimaschutzkonzepte genauso wie die konkrete Umsetzung einzelner Klimaschutzmaßnahmen gefördert.

Dazu zählt etwa die Umrüstung auf die energiesparende LED-Innenbeleuchtung von Sporthallen, Rathäusern und Gemeindezentren genauso, wie die Förderung für KlimaschutzmanagerInnen in den Kommunen oder Beratungsleistungen für Kommunen, wie Energie effektiv eingespart werden kann. 

Durch diese Richtlinie wurden vom Bund in den vergangenen Jahren bereits über 5.000 Projekte in 2.500 Kommunen gefördert. Damit wurde nicht nur die Energieeffizienz in öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Energiewende vorangetrieben, sondern Mittelstand und Handwerk in den jeweiligen Regionen haben ebenfalls stark davon profitiert. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Ab dem 01. Januar und bis zum 30. April 2014 können die Anträge dann von den Kommunen eingereicht werden. Das Formular zur Online-Antragstellung und alle weiteren Infos sind zu finden auf den Seiten der Projektträger unter http://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen  oder
http://kommunen.klimaschutz.de/foerderung/kommunalrichtlinie.html
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Wolfgang Wähnelt
Fraktionsvorsitzender

 

Vorläufige Ergebnisse:

Wiedervorlage:

Ergebnis:

ungeändert beschlossen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Energie | Klimaschutz