A0121/13: Anhörung bei Personalentscheidungen

Zukünftig sind bei den Einladungen/Anhörungen von Bewerberinnen für ausgeschriebene Stellen, die in die Zuständigkeit der Entscheidung des Verwaltungsausschusses (Findungskommission) oder des Stadtrates fallen, alle die Bewerberinnen und Bewerber einzuladen, deren Einladung von mindestens einer Fraktion des Stadtrates... 

24.10.13 –

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Zukünftig sind bei den Einladungen/Anhörungen von Bewerberinnen für ausgeschriebene Stellen, die in die Zuständigkeit der Entscheidung des Verwaltungsausschusses (Findungskommission) oder des Stadtrates fallen, alle die Bewerberinnen und Bewerber einzuladen, deren Einladung von mindestens einer Fraktion des Stadtrates gewünscht wird.

2. Für die Einsicht in die Bewerbungsunterlagen und Entscheidung über gewünschte Einladungen seitens der Fraktionen ist eine Frist von mindestens zwei Wochen durch die Verwaltung einzuhalten. Diese Frist gilt auch für die Beteiligung der Fraktionen zum Ausschreibungstext.

Um Überweisung des Antrages in den VwA wird gebeten.

 

Begründung:

In der Vergangenheit wurde eine Vor-Auswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber (z. B. für die Geschäftsführungen städtischer Gesellschaften oder solcher mit städtischer Beteiligung), nach fachlicher und persönlicher Eignung, in der Regel von der Verwaltung vorgenommen und die Unterlagen für die Stadträte/Fraktionen zwecks  Entscheidungsfindung entsprechend aufbereitet. Das ist ein Verfahren, welches sich durchaus bewährt hat und effektiv ist.

Die Entscheidung zur Einladung der Bewerberinnen und Bewerber zur Vorstellung in der Findungskommission erfolgt dann mit deren Mehrheit.

Vorschläge aus einzelnen, meist kleineren Fraktionen, werden mitunter mit Hinweis darauf,  dass dies nicht im Interesse einer Mehrheit des Stadtrates ist, abgelehnt.

Es ist nicht klar geregelt, wie viele Fraktionen bzw. wie viele Stadträte eine Einladung zum Gespräch wünschen müssen, damit ein/e Bewerber/in angehört wird. Auch ist nicht ersichtlich, warum überhaupt mehrere Fraktionen eine Einladung wünschen müssen, damit eine Einladung erfolgt. Diese Unklarheit soll mit dem Antrag beendet werden.

Der zweite Punkt bezieht sich auf die teilweise recht kurzen Fristen, die den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern für Einsichtnahmen in die Unterlagen einer größeren Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gewährt werden. Diese Frist sollte mindestens zwei Wochen betragen, um allen Berechtigten die Möglichkeit zur Einsicht in die Unterlagen zu geben.

Wolfgang Wähnelt
Fraktionsvorsitzender

 

Vorläufige Ergebnisse:

Wiedervorlage:

Ergebnis:

geändert beschlossen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Verwaltung