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25.06.13 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Sanierung des Zwischenbaus im Nordabschnitt Breiter Weg gegenüber vom Katharinenturm durch ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot gemäß § 177 BauGB zu befördern.
Begründung:
In den letzten Jahren ist der Nordabschnitt des Breiten Weges sowohl durch städtische Aktivitäten (Freiflächengestaltung und Baumpflanzungen) als auch durch Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Wobau aufgewertet worden. Aktuell geht der Umbau des Katharinenturmes durch die Wobau seinem Abschluss entgegen, womit eine weitere Aufwertung und Belebung des Nordabschnittes erfolgt.
Gegenüber vom Katharinenturm, auf der Westseite des Breiten Weges, harrt jedoch ein in Privatbesitz befindlicher Zwischenbau in einem unansehnlichen Zustand noch immer seiner Sanierung. Für Erscheinungsbild und Nutzung des Nordabschnittes ist es wichtig, dass auch dieser letzte Schandfleck beseitigt wird. Aufgrund des demnächst vollständig aufgewerteten und sanierten Umfeldes sollte es möglich sein, den Eigentümer mittels Modernisierungsgebot zum Handeln zu bewegen.
Die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen eines möglichen Gebotes nach § 177 BauGB sollten durch den Oberbürgermeister geprüft werden, um Handlungsempfehlungen geben zu können.
Wir bitten, diesen Prüfantrag ohne Ausschussverweis direkt abzustimmen.
Wolfgang Wähnelt
Fraktionsvorsitzender
Vorläufige Ergebnisse: | Überweisung in die Fachausschüsse |
Wiedervorlage: | |
Ergebnis: | geändert beschlossen |
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