A0039/13: Alttextilien kommunal sammeln und verwerten

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die Sammlung und den Verkauf der Altkleider und -textilien künftig auch selbst durchzuführen. In die Prüfung ist die Möglichkeit einzubeziehen, die kommunalen Altkleidersammlungen in enger Zusammenarbeit/Kooperation mit allen im Stadtgebiet tätigen karitativen Organisationen durchzuführen.Vorrangiges Ziel dieser Maßnahme ist es, den Wildwuchs... 

22.03.13 –

Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die Sammlung und den Verkauf der Altkleider und -textilien künftig auch selbst durchzuführen.

In die Prüfung ist die Möglichkeit einzubeziehen, die kommunalen Altkleidersammlungen in enger Zusammenarbeit/Kooperation mit allen im Stadtgebiet tätigen karitativen Organisationen durchzuführen.

Vorrangiges Ziel dieser Maßnahme ist es, den Wildwuchs der gewerblichen Sammlung von Altkleidern zu reduzieren und sich damit bewusst von den kommerziellen Sammlern abzugrenzen, die meist anonym arbeiten und teilweise mit fragwürdigen Methoden arbeiten. Weiterhin soll durch eine solche Kooperation ein hohes Maß an Transparenz in Bezug auf die Verwertungswege gewährleistet werden.

Die Erlöse einer solchen Kooperation sind einerseits im Sinne der Gebührenstabilität einzusetzen und andererseits dem Sozialhaushalt der Stadt zuzuführen. 

Erfahrungen von Städten, die bereits eigene Erfahrungen mit dem Sammeln von Altkleidern gemacht haben bzw. diese gerade machen, sind einzubeziehen.

Um sofortige Abstimmung wird gebeten, da es sich um einen Prüfauftrag handelt.

 

Begründung:

Nach § 17 des seit dem 01.Juni 2012 geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) können Städte eine gewerbliche Sammlung untersagen, wenn „Abfälle erfasst werden, für die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder der von diesem beauftragte Dritte eine haushaltsnahe oder sonstige hochwertige getrennte Erfassung und Verwertung der Abfälle durchführt“ (§ 17 KrWG Satz 3 Nummer 1).

Die neuen Regelungen stellen die kommunale Entsorgung auf eine EU-rechtssichere Grundlage, fördern das Recycling von Abfällen und sichern ein hochwertiges Serviceniveau für die Bürgerinnen und Bürger.

Die Abfälle, wozu auch Alttextilien gehören, müssen an die Stadt gehen. Gemeinnützige Sammler können, müssen aber nicht berücksichtigt werden. Wurden gemeinnützige Sammlungen bislang geduldet, müssen diese jetzt bei der Kommune angezeigt werden.

Seitens der Kommune könnte also ein öffentliches Interesse daran bestehen, selbst Altkleider zu sammeln, welches z. B. darin begründet ist, den Anteil der recycelten Abfälle oder auch die Transparenz der Verwertungswege deutlich zu erhöhen und damit zu einem nachhaltigen Umgang mit Altkleidern in unserer Gesellschaft beizutragen.

Viele Altkleider landen derzeit im Hausmüll oder in der Papiertonne, nicht nur aus Unkenntnis, sondern auch, weil die aufgestellten Altkleidercontainer oftmals übervoll und die Containerplätze verdreckt sind.

Hier könnte ein Standort- und Containermanagement incl. Reinigung in Regie des städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes Abhilfe schaffen.

Eine Allianz der seriösen Altkleidersammler, also die Kooperation zwischen dem Abfallwirtschaftsbetrieb mit den karitativen Sammelorganisationen wie AWO, Johanniter, Malteser und DRK, kann langfristig eine faire Verwertung der Kleider, die nicht mehr getragen werden können, und die Abgrenzung von gewerblichen Konkurrenten sicherstellen.

Viele Städte, wie z.B. Bonn, Jena, Saarbrücken, Lübeck und Bocholt, machen bereits die ersten eigenen Erfahrungen mit dem kommunalen Sammeln und Verwerten von Altkleidern.

In Bonn beschafft z.B. der städtische Abfallwirtschaftsbetrieb die Container, stellt sie auf und kümmert sich auch um die Reinigung der Containerplätze. Die AWO leert die Container und übernimmt die Vermarktung/Verwertung der Altkleider über „Fairwertung“, einem bundesweiten Netzwerk aus gemeinnützigen, kirchennahen und karitativen Organisationen.

Ganz interessant ist in diesem Zusammenhang ein Pilotversuch der Stadt Saarbrücken, welcher die blaue Papiertonne für diese Sammlungen nutzt. Hier erfolgt die Sammlung durch den städtischen Abfallbetrieb in den blauen Tonnen alle 8 Wochen am Morgen nach der Papierleerung. Infobroschüren und Aufkleber informieren die Bürgerschaft kurz vorher über den Sammeltermin.  Karitative Einrichtungen, wie das DRK, die AWO und andere Organisationen sammeln parallel zu den Sammlungen der Stadt mittels blauer Tonne.

Es gilt nun, zu prüfen, welche Möglichkeiten einer eigenen städtischen Sammlung für Magdeburg sinnvoll und effektiv sind. Dabei sind natürlich die bereits vorhandenen und bewährten Strukturen einzubeziehen und diese ggf. auszubauen.

Wolfgang Wähnelt
Fraktionsvorsitzender

Vorläufige Ergebnisse:

Überweisung in die Fachausschüsse

Wiedervorlage:

Ergebnis:

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Antrag | Soziales | Umwelt | Vorläufiges Ergebnis!