A0012/13: Aufhebung der Stellplatzsatzung

Die Satzung der Landeshauptstadt Magdeburg über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen in der Landeshauptstadt Magdeburg...

30.01.13 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Satzung der Landeshauptstadt Magdeburg über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen in der Landeshauptstadt Magdeburg (Garagen- und Stellplatzsatzung – GaStS, gültig ab 16.03.2011) wird mit Wirkung zum 31.12.2013 aufgehoben.

Die Antragsteller empfehlen die Überweisung in die Ausschüsse StBV und KRB.

 

Begründung:

Nach der derzeitigen örtlichen Satzung sind die Antragsteller von Neu- und Umbauten zum Bau einer vorgeschriebenen Anzahl von Stellplätzen verpflichtet. Wenn den Bauherren keine entsprechenden Flächen zur Verfügung stehen, ist ein erheblicher Ablösebetrag zu zahlen.

Für die Abschaffung der gültigen Stellplatzsatzung sprechen folgende Argumente:

●   Die Umnutzung leerstehender Gebäude und deren Umbau sowie der Neubau von      Gebäuden würden erleichtert. Ohne Verpflichtung zum Bau von Parkplätzen können die      Investoren selber entscheiden, in welchem Maße sie PKW-Stellplätze bauen. Investoren      werden auch weiterhin Stellplätze bauen, wenn es für die Vermietung oder den Verkauf ihrer Immobilien erforderlich ist.

 ●     Nicht nur die Bearbeitung wird stark erleichtert, sondern auch die Verwaltung der Stellplatzablösebeträge reduziert den bürokratischen Aufwand. So können Personalkosten gespart werden.

●     Der Stellungnahme der Verwaltung (S0014/13) auf Anfrage „Stellplatzablöse und deren Verwendung“ (F0244/12) ist zu entnehmen, dass bei allen genehmigten Stellplatzablösungen in keinem Einzelfall die Anzahl der ersten acht abgelösten Stellplätzen überschritten wurde, die gemäß § 48 Abs.2 Satz 3 BauO LSA außer Betracht bleiben. In den Jahren 2006 bis 2012 wurden somit aus der Ablösung von Stellplätzen keine Einnahmen erzielt.

●     Die Abschaffung der Stellplatzverpflichtung für PKW wird nicht nur von Investoren, sondern zunehmend von einem Großteil der Bevölkerung unterstützt. Als Beispiel soll hier nur die Auseinandersetzung um die Schaffung von Parkplätzen auf dem bisher mit Bäumen bestandenen Hopfenplatz angeführt werden.

●   Laut Erhebung der TU Dresden (SrV-Mobilität in Städten) ist der Modal-Split-Anteil des motorisierten Individualverkehrs in Magdeburg von 53,8% im Jahr 2003 auf 48,7% im Jahr 2008 gesunken. Die somit gesunkene Bedeutung des MIV sollte sich auch in einer Begrenzung des Flächenverbrauchs für PKW-Stellplätze niederschlagen.

●   Die Aufenthaltsqualität in der Stadt auf Straßen und Plätzen für Fußgänger sowie spielende Kinder sollte nicht weiter durch Flächen für den motorisierten Individualverkehr reduziert werden. Die Lebensqualität würde durch eine weitere Versiegelung der Flächen eingeschränkt.

 

Wolfgang Wähnelt                  Jürgen Canehl
Fraktionsvorsitzender              Bau- und Verkehrspolitischer Sprecher

Vorläufige Ergebnisse:

Überweisung in die Fachausschüsse

Wiedervorlage:

 

Ergebnis:

abgelehnt

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Stadtentwicklung | Verkehr