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16.12.11 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Nachgang zur Erneuerung der Helmstedter Chaussee als verkehrsberuhigende Maßnahme am Ortseingang zu Alt-Olvenstedt einen Fahrbahnteiler (größere Mittelinsel) mit dem Ziel der Einhaltung der innerorts vorge-schriebenen Geschwindigkeit einzubauen.
Begründung:
Die lange Gerade von der Autobahnbrücke A 14 bis zur Grundschule Alt-Olvenstedt verführt die Autofahrer zur Nutzung als Rennstrecke. Durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen haben keine nachhaltigen Auswirkungen auf das Fahrverhalten gehabt. Regulierende Maßnahmen blieben bisher aus.
Auf Nachfrage zu der Eingabe von 53 Olvenstedter Bürgerinnen und Bürgern wurde im StBV-Ausschuss mitgeteilt, dass eine solche verkehrsberuhigende Maßnahme nicht aus dem „Schlagloch“-Programm förderfähig war, sondern der gesonderten Finanzierung durch die Kommune bedarf. Vom Tiefbauamt wird mit rund 15.000 € gerechnet.
Die entsprechenden Mittel für diese Maßnahme sind daher in den Haushalt 2012 aufzunehmen.
Vorläufige Ergebnisse: |
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Wiedervorlage: | |
Ergebnis: | zurückgezogen |
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