DS0119/11/2: Entwicklung Schulstandorte

1. Punkt 3. des Beschlussvorschlages wird zunächst von der Beschlussfassung zu DS0119/11 ausgenommen. Die weitere Nummerierung ist entsprechend anzupassen. Für eine Standortveränderung des Kolleg/Abendgymnasiums (Brandenburger Straße 8) sind Alternativen...

26.05.11 –

Der Stadtrat möge beschließen:
1. Punkt 3. des Beschlussvorschlages wird zunächst von der Beschlussfassung zu DS0119/11 ausgenommen. Die weitere Nummerierung ist entsprechend anzupassen.
2. Für eine Standortveränderung des Kolleg/Abendgymnasiums (Brandenburger Straße 8) sind Alternativen im gut erschlossenen innerstädtischen Bereich zu suchen und dem Stadtrat zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:
Gemäß Punkt 3. der Drucksache „Entwicklung der Schulstandorte“ (DS0119/11) ist vorgesehen, das Kolleg/Abendgymnasium in der Brandenburger Straße 8 nach Abschluss der schulformgerechten Sanierung an den Standort Helmstedter Straße 42 zu verlagern. 
Diese geplante Zusammenlegung von zwei Schulen mit ganz unterschiedlichen Profilen birgt eine Vielzahl von Problemen, die ganz offensichtlich im Vorfeld nicht vernünftig geklärt wurden.
Längere Anfahrtswege, Verkehrsanbindung an öffentliche Verkehrs-mittel, Unvereinbarkeit von Platzbedarf und Platzangebot sind nur einige der Fragen, die zwar aufgeworfen, aber mit dem Vorschlag der Verwaltung nicht zufriedenstellend beantwortet wurden. Daher sollten zusätzlich zur Verlegung der Schule des Zweiten Bildungsweges in die Helmstedter Straße 42 weitere Alternativen geprüft werden.
Entscheidendes Kriterium für eine Verlegung sollte die Verkehrsanbindung an öffentliche Verkehrsmittel sein, da zum Abendgymnasium mehr als 40 % der Schülerinnen und Schüler aus
verschiedenen Teilen des Landes kommen und die Klärung eines künftigen Standortes so zu einer zentralen Frage für die Auslastung des Abendgymnasiums wird.

 

Vorläufige Ergebnisse:

Wiedervorlage:

Ergebnis:

zurückgezogen

Kategorie

Antrag | Bildung | Schule | Zurückgezogen!