A0168/11: Tempo 30-Zonen für Kopfsteinpflaster

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit Straßen im Stadtgebiet mit überwiegend Kopfsteinpflaster, für die noch keine Tempo 30-Zone ausgewiesen wurden, perspektivisch in das Tempo 30-Zonen-Konzept der Stadt Magdeburg aufgenommen werden können. In einem ersten Schritt ist eine Übersicht...

01.12.11 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit Straßen im Stadtgebiet mit überwiegend Kopfsteinpflaster, für die noch keine Tempo 30-Zone ausgewiesen wurden, perspektivisch in das Tempo 30-Zonen-Konzept der Stadt Magdeburg aufgenommen werden können.
In einem ersten Schritt ist eine Übersicht bzw. Aufstellung von noch nicht im Tempo 30-Zonen-Konzept aufgenommenen Straßen mit überwiegend Kopfsteinpflaster vorzulegen. Danach ist eine entsprechende Rangfolge für eine künftige Ausschilderung als Tempo 30-Zone  festzulegen.

Um Überweisung in den Ausschuss StBV wird gebeten.

Begründung:

Immer wieder beschweren sich Anwohner über den besonderen Lärm durch Kopfsteinpflaster. Der Lärmpegel ist umso größer, je höher die Geschwindigkeiten sind. Aber Kopfsteinpflaster ist nicht nur besonders laut, sondern gefährdet auch die Sicherheit der Auto- und Fahrradfahrer. Kopfsteinpflaster sorgt z.B. bei Nässe für längere Bremswege. Außerdem sind aufgrund des Alters der Beläge Huckel und Dellen entstanden, die bei Nässe sehr gefährlich werden können.

In den Wohngebieten dient das Kopfsteinpflaster meist als gestalterisches Element, weshalb die Nachteile des Pflasters in Kauf genommen werden. Teilweise gibt es sogar eine Verpflichtung, den nostalgischen Bodenbelag zu erhalten. Das spart eine Sanierung, die wesentlich teurer ist als eine Asphaltierung.

Seit 2002 ermöglicht das Straßenverkehrsgesetz den Gemeinden, verkehrsberuhigte Bereiche in Wohnquartieren zu bezeichnen. Seitdem ist auch die Einführung von Zonen mit einfacheren, kostengünstigeren Maßnahmen möglich als dies vorher der Fall war.

Das Signal „Tempo-30-Zone“ kennzeichnet Straßen, auf denen besonders vorsichtig und rücksichtsvoll gefahren werden muss. Mit einer Tempo-30-Zone kann eine Verkehrs- und Lärmberuhigung realisiert werden, ohne das grundsätzliche Vortrittsrecht des Fahrverkehrs aufzuheben. Damit wird eine niedertourige langsamere Fahrweise unterstützt und Situationen mit großer Brems- und Beschleunigungswirkung verhindert.

 

Der Katalog des 1992 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Tempo 30-Zonen-Konzepts der Stadt Magdeburg umfasst derzeit 120 Tempo 30-Zonen, von denen knapp ¾ aller geplanten Zonen umgesetzt, also ausgeschildert wurden. Eine vollständige Erfassung aller Straßen mit vorwiegend Kopfsteinpflaster erfolgte bislang nicht.

Eine im Jahr 2003 für die LH Magdeburg erstellte Studie zur Wirksamkeit von Tempo 30-Zonen zeigte den positiven Effekt der Ausweisung von Tempo 30-Zonen für die Wohn- und Lebensqualität auf. Durch ein niedrigeres zulässiges Geschwindig-keitsniveau werden die Voraussetzungen für niedrigere Lärm- und Abgaswerte geschaffen. Nicht zuletzt wird mittels dieser Maßnahmen die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer, vor allem die von Kindern  und älteren Menschen erhöht.

 

Wolfgang Wähnelt                                                                                                              Fraktionsvorsitzender

Vorläufige Ergebnisse:

Wiedervorlage:

Ergebnis:

abgelehnt

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Verkehr