A0111/11: Aufträge für vorgezogene Maßnahmen beim Tunnelprojekt

Die Vergabe weiterer Planungsleistungen (Ausführungsleistungen, Vorbereitung von Leistungsverzeichnissen für die Ausschreibung usw.) für sogenannte „vorgezogene Maßnahmen“ des Tunnelprojektes unter der Ernst-Reuter-Allee, wie z. B. für den Umbau des Damaschkeplatzes, den Ausbau des Taxi-Halts, den Neubau der Haltestelle Weinarkade,

25.08.11 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Vergabe weiterer Planungsleistungen (Ausführungsleistungen, Vorbereitung von Leistungsverzeichnissen für die Ausschreibung usw.) für sogenannte „vorgezogene Maßnahmen“ des Tunnelprojektes unter der Ernst-Reuter-Allee, wie z. B. für den Umbau des Damaschkeplatzes, den Ausbau des Taxi-Halts, den Neubau der Haltestelle Weinarkade, erfolgt erst nach Vorliegen eines rechtswirksamen Planfeststellungsbeschlusses und des Vorliegens der entsprechenden Bewilligung für Fördermittel.

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass alle zuvor genannten finanziellen Aktivitäten der Stadt bis dahin unterbleiben.

Auf eine Überweisung des Antrages kann verzichtet werden. Die Behandlung sollte in Zusammenhang mit der Information I 0192/11 erfolgen.

Begründung:

In der Information I0192/11 über den aktuellen Stand des Vorhabens Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee (EÜ ERA) heißt es: „Im weiteren Verlauf beabsichtigt die LH MD die Ausführungsplanung (Lph.5) und die Erstellung der Leistungsverzeichnisse (Lph.6) für die vorgezogenen Maßnahmen (Umbau Damaschkeplatz, Ausbau neuer Taxiplatz und Neubau der Haltestelle Weinarkade) separat zu vergeben.“

Unter Bezugnahme auf den Sachstandsbericht wird im Wirtschaftsteil der Volksstimme vom 10.08.2011 berichtet, dass die Landeshauptstadt „beabsichtigt, Ausführungsplanungen für vorgezogene Maßnahmen separat“ für die o. g. Teilbereiche zu vergeben. Dabei wird der Eindruck erweckt, als würden diese Planungsleistungen jetzt kurzfristig beauftragt.

Der Sachstandsbericht offenbart, dass weder die Gesamtfinanzierung des Projektes Eisenbahnüberführung wirklich gesichert ist, noch dass der Planfeststellungsbeschluss in Kürze vorliegt. Es wird berichtet, dass „seitens des Ministeriums …  ausdrücklich auf die Vorlage einer gesamtwirtschaftlichen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gem. Verwaltungsvorschrift zum EntflechtG hingewiesen“ wurde.

Dass bedeutet auch: Nach Vorliegen der Prognosedaten für 2025 ist zu prüfen, ob unter Bezugnahme auf die Doppik das „Produkt“, also die angedachte Lösung der Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee, für die Stadt betriebswirtschaftlich vertretbar ist. Ein entsprechender Nachweis soll vorgelegt werden.

 

Vorläufige Ergebnisse:

Verweis in die Fachausschüsse

Wiedervorlage:

Ergebnis:

nach Beratung in den Fachausschüssen abgelehnt

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Haushalt | Stadtentwicklung