A0108/11: Richtlinie für einmalige Bedarfe

Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu prüfen, inwieweit die Verwaltungsvorschriften „Richtlinien für einmalige Bedarfe“ zu überarbeiten sind und eine notwendige Überarbeitung zu veranlassen.

25.08.11 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu prüfen, inwieweit die Verwaltungsvorschriften „Richtlinien für einmalige Bedarfe“ zu überarbeiten sind und eine notwendige Überarbeitung zu veranlassen.

Eventuell sind weitere Richtlinien, wie z. B. die Unterkunftsrichtlinie und die Bestattungsrichtline mit einzubeziehen.

Der Antrag soll direkt abgestimmt werden.

Begründung:

Im Ausschuss für Rechnungsprüfung und Beteiligungscontrolling wurde am 31.05.2011 der Prüfbericht 012-2010 behandelt. Im Mittelpunkt stand die Stellungnahme des Jobcenter Magdeburg vom 06.12.2010.

Unter der PF 1 wurde herausgestellt, dass die geltende Vorschrift nicht mehr den Anforderungen entspricht und überarbeitungswürdig ist. Es sind neue geltende rechtliche, gerichtliche Entscheidungen einzuarbeiten, für die das Sozial- und Wohnungsamt fachlich zuständig ist.

Mit der Überarbeitung der Richtlinien sollte erreicht werden, dass sich die Rechtssicherheit von Entscheidungen des Jobcenter Magdeburg erhöht.

Die Stellungnahme des Amtes 50.1 wurde in diesem Zusammenhang nur zur Kenntnis genommen und nicht weiter behandelt.

 

Vorläufige Ergebnisse:

 

Wiedervorlage:

Ergebnis:

ungeändert angenommen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | interfraktionell | Soziales | Verwaltung