A0027/11: Keine Reptilienbörsen in städtischen Gebäuden

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, städtische Gebäude für die Ausrichtung von sog. „Reptilienbörsen“ nicht mehr zur Verfügung zu stellen und darauf hinzuwirken, dass im Stadtgebiet Magdeburg auch keine „Börsen“ dieser Art mehr stattfinden. 

03.03.11 –

Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, städtische Gebäude für die Ausrichtung von sog. „Reptilienbörsen“ nicht mehr zur Verfügung zu stellen und darauf hinzuwirken, dass im Stadtgebiet Magdeburg auch keine „Börsen“ dieser Art mehr stattfinden. 

Um Verweis des Antrages in die Fachausschüsse KRB und GeSo wird gebeten.

Begründung:
Laut Bundesamt für Naturschutz (BfN) sind die Importzahlen exotischer Tiere in den letzten Jahren rasant gestiegen. Auch der illegale Handel mit solchen Tieren durch die europäische Osterweiterung hat sich enorm entwickelt, denn Deutschland gehört inzwischen zu den größten Absatzmärkten für Wildtiere. Die Nachfrage nach exotischen Tieren steigt stetig.

Der Handel läuft inzwischen nicht mehr über spezialisierte Zoofachgeschäfte, sondern über die in den Städten abgehaltenen „Reptilienbörsen“. Auch in Magdeburg fanden im Jahr 2010 insgesamt 3 Reptilienbörsen statt, die letzte am 16. Januar 2011 im AMO Kultur- und Kongresshaus. Hier werden Chamäleons, Amphibien, Schildkröten, Schlangen, Echsen, Spinnen und anderes mehr angeboten. 

Das Schicksal der für den Zoohandel oder für Tierbörsen gefangenen oder in Massenzuchtanlagen gezüchteten Tiere ist oft bitter. Sie werden als Massenware und häufig zu Spottpreisen in den Tierbörsen angeboten. Die Käufer haben oft keine Ahnung von der Haltung dieser Tiere, finden es meist nur chic und die niedrigen Preise verleiten zu unüberlegten Käufen. Mangels grundlegender Kenntnisse sind viele unbedarfte Neu-Terrarianer nicht in der Lage, ein Tier so zu halten, dass es überlebt. Ein langes und stilles Sterben der Reptilien und anderer Exoten ist die traurige Konsequenz. Die Tiere, die überleben, werden oft durch ihr enormes Wachstum zur ungeahnten Last, enden im Tierheim oder werden in die freie Wildbahn entsorgt. Wie mit neu erworbenen Tieren hinter den eigenen vier Wänden umgegangen wird, ist unmöglich zu erfahren.  

Für die Genehmigung und die Überprüfung des Ablaufs der Tierbörsen ist das städtische Veterinäramt verantwortlich. Dieses hat sicher aus seiner Sicht entlang gültiger Richtlinien gehandelt, aber genügt das auch Kriterien des Tierschutzes? Auf den Verkaufsveranstaltungen sollen Börsenrichtlinien den Verkauf regeln und ein Minimum an Tierschutz gewährleisten. Die Richtlinien des Bundesministeriums zur Durchführung von Tierbörsen jedoch sind nicht verbindlich und bilden somit keine von der Veterinärbehörde durchsetzbare Rechtsgrundlage. Die „Reptilienbörsen“ finden nach den Richtlinien der Veranstalter statt, mehr oder weniger streng in die Tat umgesetzt.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Zustimmung, dass die städtischen Gebäude, hier AMO, für derartige Veranstaltungen grundsätzlich nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.

Vorläufige Ergebnisse:

Verweis in die Fachausschüsse

Wiedervorlage:

Ergebnis:

abgelehnt

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Tierschutz