A0109/10: Künftige Trägerschaft des Jobcenters Magdeburg

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat umgehend eine umfassend begründete Vorlage zu Vor- und Nachteilen des Modells der Optionskommune als auch zur Fortführung der ARGE in Form einer gemeinsamen Einrichtung vorzulegen. Aus dieser Vorlage soll eindeutig...

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat umgehend eine umfassend begründete Vorlage zu Vor- und Nachteilen des Modells der Optionskommune als auch zur Fortführung der ARGE in Form einer gemeinsamen Einrichtung vorzulegen.

Aus dieser Vorlage soll eindeutig hervorgehen, welche Variante seitens der Verwaltung favorisiert wird und welche Gründe für eine solchePositionierung sprechen.

Von einem Ausschussverweis ist abzusehen, da es sich hier (noch) nicht um ein Sachentscheidung handelt. Die mit dem Antrag geforderte Drucksache soll dann in die zuständigen Ausschüsse verwiesen werden.

Begründung:

Das bisherige Modell der ARGEN darf nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 als verfassungswidrige Mischverwaltung nicht über das Jahr 2010 hinaus weitergeführt werden. Verfassungsrechtlich ist es allerdings möglich, dass Bund und Länder/Kommunen auch nach 2010 in gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) zusammen-wirken können. Dazu sind ab 01.01.2011 neue Kooperationsverträge zwischen den Städten und der Agentur abzuschließen oder aber die Kommunen bewerben sich auf der Grundlage eines mit 2/3 Mehrheit des Stadtrates gefassten Beschlusses um eine von 41 zusätzlichen Optionskommunen (bisher gibt es 69 in Deutschland).

Der bestehende Aufgaben- und Errichtungsvertrag LH Magdeburg/Agentur für Arbeit endet zum Ende dieses Jahres. Unabhängig von der möglichen Bewerbung um die Option beschloss der Stadtrat in seiner letzten Sitzung für die Übergangsphase die Verhandlungsaufnahme mit der Agentur zum Abschluss einer befristeten Kooperationsvereinbarung mit dem Ziel der Fortführung der ARGE in Form einer gemeinsamen Einrichtung ab dem 01.01.2011. Damit wurden die Grundlagen für eine mögliche Variante der Trägerschaft gelegt. Da die Frist zur Bewerbung als Optionskommune zum 31.12.2010 abläuft, ist der Stadtrat gefordert, sich zu Vor- und Nachteilen beider Varianten möglichst bald zu positionieren.

Sowohl die Information I0093/10 als auch die Fachdiskussion zur Neuorganisation der Trägerschaft im SGB II am 27.04.2010 im Ratssaal haben dafür bereits wichtige Grundlagen geliefert. Allerdings sind noch viele Fragen offen geblieben, die im Vorfeld dieser wichtigen Entscheidung zu beantworten sind.

Daher ist es an der Zeit, dass der Oberbürgermeister dem Stadtrat die Position der Verwaltung mit ausführlicher Begründung zu der favorisierten als auch zu der nicht favorisierten Variante darlegt.

 

Vorläufige Ergebnisse:

 

Wiedervorlage:

Ergebnis:

mit Vorlage des DS0384/10 ist Antrag umgesetzt

 

 

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