A0132/10: Russisch-Orthodoxe Kirche

Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit der Diözese der Russisch-Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriachats Kirchenkreis Nord, Kirchengemeinde Allerheilligen, in Verhandlungen zu treten über den Verkauf der Flurstücke 2 und 98/3 aus Flur 168 (Ecke Henning-von-Tresckow-Straße/Gareisstraße) an dieselbe zur Errichtung eines Kirchen- und Gemeindezentrums. Der Verkauf erfolgt... 

von Wolfgang Wähnelt –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit der Diözese der Russisch-Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriachats Kirchenkreis Nord, Kirchengemeinde Allerheilligen, in Verhandlungen zu treten über den Verkauf der Flurstücke 2 und 98/3 aus Flur 168 (Ecke Henning-von-Tresckow-Straße/Gareisstraße) an dieselbe zur Errichtung eines Kirchen- und Gemeindezentrums.

Der Verkauf erfolgt unter der Bedingung, dass der vollständige Kaufpreis vorab auf einem Notaranderkonto vor der Grundstücksübertragung eingezahlt worden ist. Gleichzeitig sollte über eine Investitionsverpflichtung mit klaren zeitlichen Vorgaben verhandelt werden.


Begründung:

Um die Errichtung eines Kirchen- und Gemeindezentrums der russisch-orthodoxen Kirche in der Landeshauptstadt Magdeburg doch noch zu ermöglichen, haben sich mehrere Sponsoren und Unterstützer bereiterklärt, die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen.

Aus Sicht der beantragenden Fraktionen bietet sich hier jetzt die Gelegenheit, unter den im Antrag genannten Bedingungen, doch noch die Realisierung dieses Zentrums in Magdeburg zu ermöglichen. Dies würde nicht nur einen erheblichen Qualitätssprung für die Angehörigen der Gemeinde und ihre Arbeit in derselben bedeuten, sondern auch positive Zeichen für ein weltoffenes und kulturell vielfältiges Magdeburg setzen.

Auf eine Überweisung in einen Ausschuss kann verzichtet werden. Der Sachverhalt ist bereits ausgiebig in den Ausschüssen und im Stadtrat selbst thematisiert worden. Nun ist ein politisches Zeichen des Stadtrates notwendig, ob oder ob nicht die Errichtung dieses Objektes gewollt ist. Das Verhandlungsergebnis wird in den entsprechenden Ausschüssen und im Stadtrat ohnehin behandelt werden müssen.

Weitere Begründungen gegebenenfalls mündlich.

 

Vorläufige Ergebnisse:

Verweis in die Fachausschüsse StBV, FG und KRB

Wiedervorlage:

Ergebnis:

 

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Bauen | Stadtentwicklung