A0176/09: Aufhebung Parkverbote

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Stadtteilen Westerhüsen, Salbke und Fermersleben in den Bereichen Alt Westerhüsen zwischen Einmündung Schleswiger Straße und Einmündung...

von Wolfgang Wähnelt –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Stadtteilen Westerhüsen, Salbke und Fermersleben in den Bereichen:

  • Alt Westerhüsen zwischen Einmündung Schleswiger Straße und
    Einmündung Husumer Straße
  • Alt Salbke zwischen Einmündung Oschersleber Straße und Einmündung Bäckerstraße sowie
  • Alt Fermersleben zwischen Einmündung Blumestraße und Einmündung Herbartstraße (Westseite) und zwischen Einmündung Blumenstraße und Einmündung Mahrenholtzstraße (Ostseite) die bestehenden Parkverbote aufzuheben.


Um Überweisung in den Ausschuss Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
(StBV) wird gebeten.


Begründung:

Bei den im Einzelnen benannten Bereichen handelt es sich jeweils um eine vierspurig geführte Straße mit Wohnbebauung. Die in diesen Gebieten befindlichen, teilweise leerstehenden, Ladengeschäfte, liegen zwar direkt an der Hauptstraße, sind jedoch für motorisiert anreisende Kunden wegen der fehlenden Anhaltemöglichkeit nur schwer erreichbar. Da auch Fußgänger- und Radverkehr nur in geringerem Umfang erfolgt, bestehen erhebliche wirtschaftliche Nachteile, die sich in hohen Leerstandsquoten niederschlagen.
Mit der Aufhebung der benannten Parkverbote würde eine Verbesserung erfolgen. Da, im Falle dass dort Fahrzeuge parken, der fließende Verkehr sich stärker auf die beiden inneren Fahrspuren orientieren würde, würde auch die Aufenthaltsqualität auf dem Fußweg und die Wohnqualität in den Wohnungen verbessert. Die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs würde etwas gesenkt, da die derzeit bestehenden sehr hohen Geschwindigkeiten von 70 und mehr km/h (erlaubt 50 km/h) auf den Mittelspuren in diesen Bereichen nicht mehr ständig möglich wären. Auch hiervon würde eine positive Wirkung auf das Umfeld und die Verkehrssicherheit ausgehen.
Die zeitweilige Einschränkung der für den fließenden Verkehr nutzbaren Fahrbahnbreite sind für die Verkehrskapazität der Straße unproblematisch. An anderen Stellen des Straßenverlaufs bestehen bereits jetzt zweispurige Verkehrsführungen, ohne dass sich dort Stauungen ergeben.

 

Vorläufige Ergebnisse:

 Verweis in den Fachausschuss StBV
 zur  Beratung

Wiedervorlage:

Ergebnis:

 nach Beratung in dem Fachauschuss
 StBV abgelehnt

 

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Stadtentwicklung | Verkehr