A0130/09: Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit

Die Mitglieder des neu gewählten Stadtrates für die V. Wahlperiode von 2009-2014 sollen auf hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeit beim ehemaligen MfS überprüft werden, soweit sie vor dem 09. November 1989 das 18. Lebensjahr vollendet hatten. Die Stadträtinnen und Stadträte werden aufgefordert, der Einleitung...

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Die Mitglieder des neu gewählten Stadtrates für die V. Wahlperiode von 2009-2014 sollen auf hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeit beim ehemaligen MfS überprüft werden, soweit sie vor dem 09. November 1989 das 18. Lebensjahr vollendet hatten.

  2. Die Stadträtinnen und Stadträte werden aufgefordert, der Einleitung einer Überprüfung ihrer Person auf hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR zuzustimmen und alle dazu notwendigen Angaben zur Verfügung zu stellen.

  3. Der Stadtrat bildet dazu einen zeitweiligen Ausschuss, der aus je einem Vertreter der im Stadtrat vertretenen Fraktionen besteht sowie bei Bedarf aus einem Mitarbeiter des Fachbereiches für Personal- und Organisationsservice. Der Vorsitzende des zeitweiligen Ausschusses wird aus der Mitte der Mitglieder dieses zeitweilig tätigen Ausschusses gewählt.

  4. Der/Die Vorsitzende des zeitweiligen Ausschusses wird zur Abgabe der Anträge auf Überprüfung bei der Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ermächtigt. Das Ergebnis der Überprüfung wird dem zeitweiligen Ausschuss zur Auswertung vorgelegt und sowohl dem Stadtratsvorstand als auch den im Stadtrat vertretenen Fraktionen zur Kenntnis gegeben.

  5. Eine öffentliche Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt in Abstimmung mit den einzelnen Fraktionen.

 

Vorläufige Ergebnisse:

 

Wiedervorlage:

Ergebnis:

ohne Beratung in den Ausschüssen ungeändert angenommen

 

 

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Bürgerrechte | Demokratie | interfraktionell | Menschenrechte