A0026/09: Rechte bei archäologischen Grabungen

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Gesetzesänderung beim Land zu initiieren, die das Denkmalschutzgesetz des Landes (DenkmSchG LSA) dahingehend verändert, dass bei archäologischen Funden die Rechte der Gebietskörperschaft, auf deren Gebiet sie ausgegraben wurden, wesentlich verbessert werden. Dies soll nach Möglichkeit auch die Eigentumsrechte einschließen.

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Gesetzesänderung beim Land zu initiieren, die das Denkmalschutzgesetz des Landes (DenkmSchG LSA) dahingehend verändert, dass bei archäologischen Funden die Rechte der Gebietskörperschaft, auf deren Gebiet sie ausgegraben wurden, wesentlich verbessert werden. Dies soll nach Möglichkeit auch die Eigentumsrechte einschließen.
Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie soll, unabhängig davon, seine eigentlichen Aufgaben (Dokumentation, Schutz, Sicherung und Restaurierung) weiterhin wahrnehmen.


Begründung:
Mit seinem Offenen Brief an den Kultusminister, Herrn Professor Olbertz und an den Direktor des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie, Herrn Dr. Meller hat der Stadtrat seine Empörung über den wenig sensiblen Umgang mit dem Sarg der Editha als einen für die Landeshauptstadt archäologisch bedeutsamen Fund zum Ausdruck gebracht.
Der „Raub der Editha“ hat deutlich gemacht, dass hinsichtlich archäologischer Funde andere Regelungen erforderlich sind. Regelungen, die künftig verhindern, dass die Fundorte und deren Verantwortungsträger zu Bittstellern um die Leihgabe ihrer eigenen Geschichte degradiert werden, wie dies beim jüngsten Fund der Fall war.

Vorläufige Ergebnisse:

Verweis in die Fachausschüsse Kultur, StBV und KRB zur Beratung

Wiedervorlage:

Ergebnis:

nach Beratung in den Fachausschüssen Kultur; StBV und KRB geändert beschlossen

 

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Kultur