A0179/08: Regierungserklärungen

Der Oberbürgermeister und seine Beigeordneten werden aufgefordert, für ihren jeweiligen Geschäftsbereich mindestens alle zwei Jahre die wesentlichen Planungen und Vorhaben, die Zielrichtung und strategische Ausrichtung der weiteren Arbeit dem Stadtrat vor- und zur Diskussion stellen... 

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister und seine Beigeordneten werden aufgefordert, für ihren jeweiligen Geschäftsbereich mindestens alle zwei Jahre die wesentlichen Planungen und Vorhaben, die Zielrichtung und strategische Ausrichtung der weiteren Arbeit dem Stadtrat vor- und zur Diskussion stellen.

Begründung:

Zum einen soll die Zusammenarbeit von Stadtrat und Verwaltung durch die Kenntnis und Diskussion der strategischen Vorhaben der Beigeordneten in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich noch stärker auf das Wesentliche, Strategische konzentriert werden.

Zum anderen sehen wir die vom Stadtrat gewählten Beigeordneten noch stärker in der Pflicht, ihre Vorstellungen über die Weiterentwicklung ihres Geschäftsbereiches dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben und mit ihm zu diskutieren.

 

Vorläufige Ergebnisse:

Verweis in den Verwaltungsausschuss zur Beratung

Wiedervorlage:

Ergebnis:

nach Beratung im Fachausschuss angenommen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Demokratie | Verwaltung