A0166/08: Information über OB-Beschlüsse

Da der Oberbürgermeister seit dem Beschluss des Stadtrates vom 13. 03.2008 (Information des Stadtrates über OB-Beschlüsse) diesem bislang in keiner Weise gefolgt ist, wird es hiermit aufgefordert, verbindlich darzulegen, was es in Interpretation des Wortlautes...

von Alfred Westphal –

Der Stadtrat möge beschließen:

Da der Oberbürgermeister seit dem Beschluss des Stadtrates vom 13. 03.2008 (Information des Stadtrates über OB-Beschlüsse) diesem bislang in keiner Weise gefolgt ist, wird es hiermit aufgefordert, verbindlich darzulegen, was es in Interpretation des Wortlautes von § 62 Abs. 2 GO-LSA im Gegensatz zur Kommentierung von Klang/Gundlach unter einer Unterrichtung „über alle wichtigen, die Gemeine und ihre Verwaltung betreffenden Angelegenheiten" versteht.

Begründung:

Gemäß Protokoll der Ratssitzung vom 13. 03.08 kann der Oberbürgermeister den Antrag (Beschluss-Nr. 1867-62/IV)08) nicht „nachvollziehen und informiert, dass alle dem Stadtrat zustehenden Informationen ....freigeschaltet werden".

Nach der insgesamt unbestrittenen Kommentierung der GO-LSA von Klang/Gundlach kann jedermann unter Randnummer 4 ab Seite 269 nachlesen, wie § 62 Abs. 2 GO-LSA zu verstehen ist und welche Wirksamkeit er erzielen soll.

 

Vorläufige Ergebnisse:

 

Wiedervorlage:

Ergebnis:

ohne Beratung in den Fachausschüssen angenommen.

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Demokratie | Verwaltung