A0164/08: Umgang mit der neuen Geschäftsordnung

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, allen Fraktionen des Stadtrates zum Beginn eines jeden Monats darzulegen, welche Mittel des Stadthaushaltes für die Untersetzung einer Finanzierung von Anträgen aus dem Stadtrat und auch Drucksachen aus der Verwaltung...

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, allen Fraktionen des Stadtrates zum Beginn eines jeden Monats darzulegen, welche Mittel des Stadthaushaltes für die Untersetzung einer Finanzierung von Anträgen aus dem Stadtrat und auch Drucksachen aus der Verwaltung verfügbar sind.

Begründung:

Aufgrund der objektiv gegebenen Übersicht in der Finanzverwaltung zu sofortigen Finanzierungsmöglichkeiten aus Einsparungen (Minderausgaben) oder Mehreinnahmen für gewollte oder dringend notwendige Maßnahmen mit Haushaltsauswirkung ist der Oberbürgermeister praktisch jederzeit in der Lage, Finanzierungsdeckung für seine Anträge (Drucksachen) nachzuweisen.

Den Fraktionen des Hauptorgans unserer Stadt sollen gleiche Nachweismöglichkeiten zur Erfüllung der Forderung gemäß § 11 (3) der Geschäftsordnung des Stadtrates gewährleistet sein.

 

Vorläufige Ergebnisse:

 

Wiedervorlage:

Ergebnis:

ohne Beratung in den Fachausschüssen abgelehnt.

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag