A0163/08: Durchwegung B-Plan-Gebiet Rogätzer Straße

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, angesichts der offensichtlich gescheiterten Planungen für die Wegeverbindungen von der Rogätzer Straße zur Theodor-Kozlowski-Straße, die vorhandene Wegeverbindung ( Peter-Paul-Straße) aufzuwerten und die ansatzweise vorhandene...

von Alfred Westphal –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, angesichts der offensichtlich gescheiterten Planungen für die Wegeverbindungen von der Rogätzer Straße zur Theodor-Kozlowski-Straße, die vorhandene Wegeverbindung ( Peter-Paul-Straße) aufzuwerten und die ansatzweise vorhandene Verbindung nördlich der Theaterwerkstätten auszubauen.

Begründung:

Zur besseren Anbindung der Alten Neustadt an die Elbe und den Handelshafen sind im rechtgültigen Bebauungsplan Nr. 178-4 Rogätzer Straße zwei zusätzliche öffentliche Wege zwischen Rogätzer Straße und Theodor-Kozlowski-Straße festgesetzt worden: einer gegenüber der Einmündung der Salzwedeler Straße (am damals geplanten Stadtplatz) und einer etwa in Höhe des heutigen Nahversorgungszentrums.

Bei den im Gebiet vorgenommenen Grundstücksverkäufen und –tauschen wurde jedoch (aus welchen Gründen auch immer) versäumt, diese B-Plan-Festsetzungen umzusetzen bzw. in ihrer Realisierbarkeit zu sichern. Diese Wege sind offensichtlich nicht mehr wie ursprünglich geplant sinnvoll umzusetzen.

Diese Entwicklung ändert jedoch nichts an der Sinnhaftigkeit der Wegeverbindungen von der Rogätzer Straße zur Theodor-Kozlowski-Straße und an den vom Stadtrat beschlossenen Planungszielen. Nun muss jedoch überlegt werden, wie diese Planungsabsichten noch umgesetzt werden können. Hierzu bietet es sich an, einerseits den (halböffentlichen) Weg nördlich der Theaterwerkstätten an die Theodor-Kozlowski-Straße anzubinden und insgesamt aufzuwerten und andererseits die Peter-Paul-Straße als bereits bestehende Verbindung z.B. durch Baumpflanzungen aufzuwerten. Zum Ausgleich des im B-Plan-Gebiet vorhandenen Gründefizites sind ohnehin noch Baumpflanzungen notwendig.

Bei der weiteren Bearbeitung der Nachfolge-B-Pläne sollten die veränderte Situation hinsichtlich der Durchwegung wie oben beschrieben berücksichtigt und diesbezügliche Planungen zügig in die Realität umgesetzt werden.

Der Antrag ist in die Ausschüsse StBV und FG zu überweisen.

 

Vorläufige Ergebnisse:

Verweis in die Ausschüsse StBV und RWB zur Beratung.

Wiedervorlage:

Ergebnis:

nach Beratung in den Fachausschüssen angenommen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Stadtentwicklung | Verkehr | Wohnen